Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-06-09
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Ich versuche, diese Frage zu beantworten. Ausgangspunkt ist die Grundregel im Umweltschutzgesetz, wonach der Inhaber der Abfälle in der Regel für die Entsorgung der Abfälle verantwortlich ist. Wenn er nicht ermittelt werden kann, dann hat subsidiär der Kanton einzuspringen. Diese Grundregel ist es natürlich, die die Kantone alarmiert und auch in die Pflicht nimmt.
Nun will die Bestimmung, die der Nationalrat beschlossen hat, von dieser Grundregel abweichen. Die Grundregel geht davon aus, dass derjenige entsorgen soll, der das am besten kann und der das Grundstück gleichsam in den Händen hat. Der Nationalrat macht jetzt eine Sonderordnung: Entgegen dieser normalen Regel soll sich der Inhaber von dieser Verantwortung befreien können, und zwar immer dann, wenn er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnte. Das ist der Kern dieser Ausnahmeregel.
Wer soll dann nach der Regelung des Nationalrates einspringen? Der "Verursacher" - das tönt auf den ersten Blick gut. Aber wenn man näher hinsieht, liegt hier eben ein Pferdefuss. Das ist eine Abschiebung von einem Verursacher auf den anderen Verursacher. Das ist der Kern der Regelung, wenn ich sie richtig verstehe. Die Kosten werden im vorliegenden Fall durch die Bauherrschaft verursacht und auch massgebend bestimmt. Also ist es an sich naheliegend, dass man diese Bauherrschaft in die Pflicht nimmt und das Ganze nicht auf einen früheren Verursacher abschiebt. Insofern ist der Text etwas missverständlich. Man meint den Regress auf einen anderen, früheren Verursacher. Das ist es, was die Problematik ausmacht und die Schwierigkeiten für den Vollzug schafft.
Dann ist die Beschränkung auf die "notwendigen" Kosten noch eine weitere Hürde, die die Kantone auf sich zukommen sehen.
Die Kommission will also nur an dieser Grundregel festhalten, mit der man eine gute Erfahrung gemacht hat, wonach also primär der Inhaber in die Verantwortung genommen wird. Dabei soll es bleiben; wir wollen nicht dieses Spiel zwischen heutigem und früherem Verursacher.
Das heisst in der Konsequenz: Wer ein Grundstück erwerben will, muss eben Abklärungen treffen, wie Sie das aus der Branche kennen und wie das heute - glaube ich - doch selbstverständlich ist. Das muss man auch in Zukunft verlangen.