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Hofmann Hans · Ständerat · 2000-06-15

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-15

Wortprotokoll

Es gibt Leute in unserem Land, für die ein EU-Beitritt das höchste Ziel ist, und sie möchten möglichst rasch oder gar sofort der EU beitreten. Sie bilden meines Erachtens eine relativ kleine Minderheit. Ich gehöre nicht zu ihr.

Dann gibt es eine vielleicht etwas weniger kleine Minderheit, für die ein Beitritt zur EU überhaupt nicht infrage kommt, weder heute, noch morgen, sondern gar nie. Zu denen gehöre ich auch nicht. Das sind die beiden Extrempositionen. Dazwischen gibt es zwei grosse Gruppen, die sehr nahe beieinander liegen: Die einen sind grundsätzlich für einen EU-Beitritt, aber nicht im heutigen Zeitpunkt, sondern erst, nachdem genügend positive Erfahrungen mit den bilateralen Verträgen vorliegen. Sie respektieren mit dieser Haltung auch das Nein des Schweizervolkes zum EWR vor acht Jahren. Bei den anderen ist der Denkansatz umgekehrt: Sie sind grundsätzlich gegen einen EU-Beitritt, bleiben aber offen für die Zukunft, denn wie die Situation z. B. in zehn oder fünfzehn Jahren aussehen wird, weiss heute niemand. Sie schliessen also einen späteren Beitritt, sollte ein solcher Land und Volk zum Vorteil gereichen, nicht aus. Zu dieser Gruppe gehöre ich.

Diese beiden letztgenannten Gruppen bilden meines Erachtens zusammen die deutliche Mehrheit des Schweizervolkes, und diese deutliche Mehrheit kommt sich heute verschaukelt - um nicht zu sagen: betrogen - vor: verschaukelt vom Bundesrat und vom Nationalrat, aber - so hoffe ich inständig - nicht auch noch vom Ständerat.

Ich habe mich - wie Sie alle - für die bilateralen Verträge eingesetzt. Im Vertrauen auf den Bundesrat habe ich dessen Beteuerungen, die auch meiner Überzeugung entsprochen haben, weitergetragen: in Presseartikeln, an Veranstaltungen und in vielen persönlichen Gesprächen. Ich habe dabei jeweils versichert, dass die bilateralen Verträge nichts mit einem allfälligen EU-Beitritt zu tun hätten, kein Schritt in Richtung Beitritt seien und sich die Frage eines EU-Beitrittes mindestens in den nächsten acht Jahren - so die Aussage eines Bundesrates - nicht stelle.

Die Leute haben mir geglaubt, ich konnte viele Skeptiker überzeugen. Sicher habe ich - wie Sie alle in Ihren Kantonen auch - einen bescheidenen Beitrag dazu geleistet, dass im Kanton Zürich den bilateralen Verträgen mit einer Mehrheit von 70 Prozent zugestimmt worden ist.

Heute sollte ich nach dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates wortbrüchig werden, sollte kurz nach diesen dem Volk abgegebenen Zusicherungen einen EU-Beitritt als Ziel in einem Bundesbeschluss - also praktisch auf Gesetzesstufe - festhalten. Das kann ich nicht, und das will ich nicht!

Ich möchte, hoffentlich zusammen mit einer grossen Mehrheit unseres Rates, mein Wort halten und eben nicht wortbrüchig werden. Ich werde deshalb den vom Nationalrat beschlossenen, aber auch jeden anderen Gegenvorschlag in dieser Richtung ablehnen. Sowohl der bundesrätliche wie der nationalrätliche Gegenvorschlag enthalten ohnehin nur Allgemeinwissen und Selbstverständliches. Dass es das strategische Ziel des Bundesrates ist, der EU beizutreten, weiss nicht nur die ganze Schweiz, sondern ganz Europa. Er hat ja ein entsprechendes Gesuch in Brüssel eingereicht, das zurzeit sistiert ist. Dass der Bundesrat die Vor- und Nachteile eines Beitrittes abklären muss, ist seine [PAGE 359] ureigenste Aufgabe; dass er es ist, der über den Zeitpunkt der Verhandlungsaufnahme zu entscheiden hat, entspricht völlig unserer Rechtsordnung, der Kompetenzverteilung zwischen Exekutive und Legislative.

Was jenen Teil des Gegenvorschlages betrifft, der das strategische Ziel des Beitrittes zur EU festschreiben will, so sollten wir diesen, wenn schon, in einem direkten Gegenvorschlag ebenfalls dem Volke vorlegen. Das wäre glaubwürdig und mutig! Es geht dabei ja wirklich um die wichtigste Frage, die unser Land seit Bestehen unserer Bundesverfassung zu entscheiden hatte und auch in der weiteren Zukunft je zu entscheiden haben wird.

Die Volksinitiative verlangt per Verfassung die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und damit den raschestmöglichen Beitritt. Der Gegenvorschlag würde lediglich das Ziel eines EU-Beitrittes in der Verfassung verankern - ohne Zeitvorgabe.

Vielleicht würde das Volk die Initiative ablehnen, zum strategischen Ziel aber Ja sagen, und der Bundesrat ginge gestärkt aus dieser Abstimmung hervor. Er könnte an seiner Europapolitik voll und ganz festhalten. Vielleicht würde das Volk aber zur Initiative und zum Beitrittsziel Nein sagen, dann müsste der Bundesrat seine Europapolitik gründlich revidieren.

Eigentlich würde mich das Ergebnis einer solchen Volksabstimmung sehr interessieren. Als Standesvertreter würde ich das Abstimmungsergebnis meines Kantons, wie auch immer es ausfallen würde, loyal vertreten. Aber diesen Mut haben wir alle nicht, weder der Bundesrat noch die Befürworter oder die Gegner einer Integration in die EU. Das Risiko einer solchen Volksbefragung ist wohl beiden Seiten zu gross. Genau deshalb dürfen wir den Souverän jetzt nicht mit einem indirekten Gegenvorschlag hintergehen und ohne Mitsprachemöglichkeit des Volkes das Ziel eines EU-Beitrittes auf Gesetzesstufe festschreiben.

Es ist das gute Recht des Bundesrates, den Beitritt zur EU als sein strategisches Ziel zu bezeichnen, obwohl der Beitritt für sich genommen ja kein Ziel sein kann, sondern allenfalls ein Mittel zur Erreichung des Ziels oder ein Mittel zum Zweck, wie ihn uns unsere Bundesverfassung in Artikel 2 Absätze 1 und 2 vorgibt: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes." Und: "Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes."

Es wäre geradezu die Pflicht des Bundesrates, Beitrittsverhandlungen mit der EU aufzunehmen, sollte er zum Schluss kommen, dass mit einem Beitritt zur EU diese hehren Ziele besser gewährleistet sein könnten.

Meines Erachtens ist dies zum heutigen Zeitpunkt nicht der Fall. Diese Aufgabe, diese Pflicht, aber auch diese Verantwortung des Bundesrates sind so klar wie die Tatsache, dass heute Donnerstag ist. Eine solche Klarheit und Selbstverständlichkeit aus rein taktischen Gründen, nur um den Rückzug einer Initiative zu erreichen, auf Gesetzesstufe festhalten, das darf unser Rat nun wirklich nicht tun.

Ich bitte Sie deshalb, nicht nur die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, sondern auch diesen wirklich unnötigen und - ich sage das bewusst - auch unwürdigen Gegenvorschlag wuchtig abzulehnen.