Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Hier ist Folgendes anzumerken: Oft stellen Ausgaben die unvermeidbare Konsequenz von eingegangenen Verpflichtungen dar. In diesen Fällen stellen die mit dem Voranschlag zu bewilligenden Kredite kein geeignetes Steuerungsinstrument mehr dar, denn die Bundesversammlung ist dann in der Bewilligung von Krediten nicht mehr frei, sondern untersteht einem Sachzwang. Überall dort, wo über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, ist der Verpflichtungskredit das geeignete finanzielle Führungsinstrument.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist gemäss dem Entwurf des Bundesrates "in der Regel" ein Verpflichtungskredit einzuholen. Der Finanzkommission, die danach trachtete, mit dem neuen FHG die Budgethoheit nicht erodieren zu lassen, war diese nicht zwingende Bestimmung zu wenig präzis. Gemäss ihrem Konzept soll nun im Vergleich zur Fassung des Bundesrates und des Nationalrates gerade umgekehrt vorgegangen werden. Also: Verpflichtungskredite müssen unter dem Vorbehalt präzis festgelegter Ausnahmen stets eingeholt werden, sofern über das laufende Jahr hinaus finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden sollen. Dieser Grundsatz steht in Absatz 1. Die Ausnahmen werden in einem neuen Absatz 4bis umschrieben. Im Sinne einer Konzentration auf die wesentlichen Steuerungsbedürfnisse des Parlamentes, und um einen unnötigen Bürokratismus zu verhindern, sind die aufgeführten Ausnahmen hier angebracht. In Absatz 2 wird die Version des Bundesrates und des Nationalrates übernommen, jedoch mit einem präzisierenden Zusatz versehen.

Bundesrat und Verwaltung haben in der Kommission dieser Konzeptänderung im Bereich der Verpflichtungskredite, die zu einer Stärkung der Stellung des Parlamentes führt, zugestimmt.