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Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Zu den beiden vom Nationalrat neu eingefügten bzw. ergänzten Absätzen 1 und 1bis mache ich keine Bemerkungen; sie sprechen für sich. Sie sehen gleichzeitig, dass wir in Absatz 2 die letzten drei Wörter ("und der Gemeinden") gestrichen haben, da wir der Auffassung sind, die damit begründete Koordinationspflicht des Bundesrates gehe zu weit. Der Bund soll sich auf die Koordination mit den Kantonen konzentrieren und das Weitere diesen selbst überlassen. Es fällt schwer, sich vorzustellen, wie der Bund eine Koordinationspflicht gegenüber den Gemeinden wahrnehmen könnte. Der Koordinationsbegriff bedeutet hier nicht etwa - dies zur Präzisierung -, dass der Bund anordnen könnte, wie sich die Finanzplanungen des Bundes und der Kantone gegenseitig zu verhalten hätten. Es geht vorab vielmehr um den Austausch von ökonomischen Eckwerten, Informationen über umgesetzte beziehungsweise noch umzusetzende Massnahmen, über die finanzpolitische Stossrichtung ganz allgemein und Vergleichbares. Weitergehende Befugnisse, beispielsweise im Sinne von Auflagen irgendwelcher Art, fallen nicht darunter.