Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13
Wortprotokoll
Wie ich bereits ausgeführt habe, haben Bundesrat, Nationalrat und Ihre Kommission in den Artikeln 13 bis 18 nichts anderes gemacht, als die bisherigen Bestimmungen zur Schuldenbremse in das revidierte Gesetz überzuführen. Der Inhalt des Minderheitsantrages Leuenberger stand als Minderheitsantrag auch im Nationalrat zur Debatte. Der Nationalrat und Ihre Kommission haben es abgelehnt, die Bestimmungen über die Schuldenbremse bereits jetzt einer ersten Teilrevision zu unterziehen. Im Nationalrat resultierte ein Stimmenverhältnis von 98 zu 53.
Die von Kollege Leuenberger eingebrachte Formulierung, die sich bietenden Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu nutzen, kann missverständlich sein. Wie sie auch immer verstanden werden soll, würde sie nach der Auffassung der Kommissionsmehrheit kaum eine echte Wirkung erzielen. Ist damit an den Kompetenzbereich des Bundesrates gedacht, so dürfte die Formulierung wohl unnötig sein, da der Bundesrat bei seriöser Budgetierung die Einnahmen stets gemäss den sich real bietenden Möglichkeiten einzusetzen hat. Geht die Formulierung über den Kompetenzbereich des Bundesrates hinaus und beschlägt sie die Zuständigkeit des Parlamentes, so ist nur schwer einzusehen, welche zusätzliche Wirkung von ihr ausgehen könnte.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen.