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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-06-13

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Es ist ausgesprochen worden: Das Budgetrecht ist eines der wichtigsten Rechte jedes Parlamentes, so auch unserer Parlamente. Wir müssen sicher an diese Vorlage, auf die ich eintreten werde, herangehen und uns auch die Frage stellen, ob dieses neue Gesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen die Wahrnehmung des Budgetrechtes erleichtert oder erschwert. Gibt es, wie mein Vorredner, Herr Pfisterer, ausgeführt hat, Verschiebungen hin zur Verwaltung, oder behält das Parlament seine Geschichte voll in den Händen? Eines muss ich Ihnen gestehen - wir werden später darauf zu reden kommen -: Wir haben in den letzten Jahren finanzpolitisch eigentlich etwas die Tendenz gehabt, eine Maschine erfinden zu wollen, die wir dann in Verfassung und Gesetz festgeschrieben haben, die uns dabei helfen sollte, den Haushalt zu sanieren. Wir kommen dann im Detail auf diese Fragen zurück.

Ich denke, auch dieses Gesetz atme stark diesen Geist. Offenbar herrscht die Überzeugung, dass mit entsprechenden Mechanismen diese Haushaltsanierung besser zu erreichen sei als ohne, während ich die Meinung von Kollege Schwaller vollständig teile, es sei der politische Wille, der letztlich dann zur Haushaltsanierung führe. Ich lese z. B. in diesem Gesetz - nur zur Illustration und ein bisschen auch zur Belustigung - den Satz, das Parlament, also die Bundesversammlung, habe zwar Beschlüsse zu fassen, aber "sie ist an den Betrag der Sparvorhaben des Bundesrates gebunden" (Art. 18). Es klingt nicht gerade nach Ausübung des Budgetrechtes des Parlamentes, wenn wir uns in einem Gesetz, das wir selber erlassen, sagen: Da haben wir gar keinen Spielraum; es gilt dann das, was der Bundesrat vorschlägt.

Der Grund, weshalb ich das Wort ergreife, ist eigentlich relativ banal: Ich hatte die ausserordentliche Chance, in einem vorbereitenden Ausschuss die Entstehung dieses Rechnungsmodells etwas begleiten zu dürfen. Dabei habe ich nicht ganz alles begriffen, aber eines habe ich begriffen: Im Moment, wo wir dieses neue Rechnungsmodell einführen, werden uns die ersten Budgets, die uns nach diesem neuen Rechnungsmodell vorgelegt werden, hier im Parlament einiges Kopfzerbrechen bereiten. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir nämlich sagen, dass wir beim Budgetieren häufig - nicht immer - wie folgt vorgehen: Wir schauen, was letztes Jahr bzw. vorletztes Jahr in einer bestimmten Rubrik eingesetzt war. Dann sagen die einen, das Wachstum in diesem Bereich sei schon verrückt, oder die anderen sagen, was hier gekürzt werde, sei ja tödlich. Wir vergleichen also und schreiben gewisse Dinge fort. Ich weiss, dass man das nicht so offen aussprechen sollte, aber es kommt vor. Und wir werden dann ein neues Budget antreffen, das die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbudgets wegen der Einführung des neuen Rechnungsmodells jedenfalls nicht erleichtert.

Das ist kein Grund, dieses Gesetz nicht zu erlassen, sondern es soll uns Ansporn sein, dass wir die Verwaltung, d. h. das Finanzdepartement, rechtzeitig bitten, darüber nachzudenken, wie in dieser Übergangsperiode vermehrt Transparenz hergestellt werden soll, damit wir hier drin nicht ein unsanftes Erwachen erleben. Es wäre fatal, wenn plötzlich ein zorniges Parlament, welches das Budget nicht wiedererkennt, es an den Bundesrat zurückweisen würde mit dem Auftrag, ein vergleichbares zu erstellen. Ich mache mich etwas lustig darüber, aber ich habe im Parlament schon manches erlebt, und das ist nicht ganz unmöglich. Deshalb [PAGE 571] wollen wir uns fest vornehmen, rechtzeitig mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen.

Die Hauptfrage, die wir eigentlich dann Paragraf für Paragraf stellen wollen, soll doch lauten: Erleichtern uns diese neuen Vorschriften, eines unserer ältesten Rechte auszuüben, nämlich die Budgethoheit?

In diesem Sinne trete ich auf die Vorlage ein und bitte Sie, dasselbe zu tun.

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