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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-06-13

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Für mich ist jetzt die Unsicherheit endgültig. Worin besteht, Herr Kollege Schweiger, die juristische Konsequenz einer Nichtgenehmigung? Ich bin der Auffassung, dass man beim Legiferieren die Worte so wählen soll, wie sie üblicherweise gewählt werden. Eine nachträgliche Genehmigung hat in meinem ganzen Erfahrungsbereich bezüglich des eidgenössischen Rechtes wenig konstitutive Wirkung. Aber eine nachträgliche Nichtgenehmigung hat eine konstitutive Wirkung. Betrachten Sie die Genehmigung von kantonalem Recht durch den Bund: Die Nichtgenehmigung hat zur Konsequenz, dass wir in den Kantonen das Recht nicht mehr anwenden dürfen. Bis zur Genehmigung dürfen wir es anwenden. Wenn im Gesetzestext "zur nachträglichen Genehmigung" steht, gehe ich davon aus, dass die Verweigerung der Genehmigung durch die Bundesversammlung das Geschäft kassiert. Ex tunc oder ex nunc? Das ist zu untersuchen. Was heisst dann ex tunc? Was heisst ex nunc? Ich glaube nicht, dass wir hier eine sorgfältige Legiferierung vor uns haben. Die ganze Geschichte ist meines Erachtens etwas unklar. Es bleibt auf alle Fälle eine Differenz bestehen, und man wird noch einmal über die Bücher gehen können.

Ich bin nicht Mitglied der Kommission. Artikel 28 Absatz 2 ist natürlich aufgrund der ganzen Swissair-Geschichte politisch die brisanteste Bestimmung. Da sage ich noch ein Wort zu Herrn Kommissionspräsident Lauri: Wenn die Kommission nicht gewillt ist, sich "nur" wegen dieses einen Mals dieser ganzen Diskussion ernsthaft anzunehmen, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich das nicht ganz verstehen kann. Denn bis zu jenem einzigen Mal hat sich keine einzige Finanzdelegation das Recht herausgenommen, solche Beträge überhaupt zu sprechen. Weil man einmal eine Grenze überschritten hat, ist die ganze Geschichte überhaupt diskutiert worden. Was, wenn sich eines Tages die Finanzkommission oder die Finanzdelegation das Recht herausnimmt, über 10 Milliarden Franken zu befinden? [PAGE 578]

Ich bin der Auffassung, dass das ein allzu grosser Blankocheck ist. Man muss jetzt hier keinen Antrag stellen. Man kann abstimmen, wie man will, das geht noch einmal in die Differenzbereinigung. Aber ich glaube, hierzu müssten wir uns schon noch etwas mehr Gedanken machen. Das Vertrauen, das ich seinerzeit in die Finanzdelegation hatte, ist nicht mehr so grenzenlos wie einstmals. Nicht wegen des materiellen Gehalts der Entscheidung - die trug ich auch mit -, sondern wegen der Kompetenzattraktion, die die Finanzdelegation damals veranstaltete und die ein Mass überschritt, das ich als erwartbar betrachtet hatte.

Daher ist, so meine ich, Artikel 28 Absatz 2 materiell und formal noch einmal gründlich anzuschauen.