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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-06-13

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Wenn Kollege Schmid Carlo meint, der berühmte Swissair-Entscheid sei der einzige Entscheid in dieser Grössenordnung gewesen, dann irrt er. Ich wiederhole die Beispiele, die ich genannt habe, als wir in diesem Rat das letzte Mal darüber diskutiert haben.

Kurz nach dem Swissair-Entscheid kam ein anderer Entscheid zustande; dort ging es um eine vorläufige Deckung, um die Gewährleistung einer Garantie, in der Höhe von 2 Milliarden Dollar, also von über 3 Milliarden Franken. Dort ging es darum, dass die gesamte schweizerische Luftflotte, also nicht nur die Swissair, gegroundet gewesen wäre, wenn diese Deckung nicht ausgesprochen worden wäre. Die Deckung war befristet, bis die entsprechenden Versicherungsbedingungen wieder hergestellt sein würden. Aber die schweizerischen Flugzeuge hätten ohne diese Deckung gewisse Länder nicht mehr überfliegen dürfen. Diese Deckung wurde gesprochen und galt einige Wochen, bis das wieder abgelaufen war; die entsprechende Garantie wurde in einem Nachtragskredit vom Parlament nachträglich bewilligt.

Das ist auch ein Beispiel für das, was Kollege Schweiger gesagt hat: Es wäre durchaus möglich gewesen, dass die Bundesversammlung diese Deckung abgelehnt hätte; dann hätten unsere Flugzeuge vom nächsten Tag an einfach nicht mehr fliegen können. Es wäre absolut möglich gewesen, nachträglich zu sagen: Nein, wir wollen diese Garantie nicht sprechen.

Es gibt noch einen dritten Fall, ich komme auf ihn zu sprechen. Diese drei Fälle sind die einzigen Fälle, in denen diese 250 Millionen Franken in den letzten Jahren überhaupt überschritten worden wären.

Der dritte Fall war die Garantie bzw. ein kurzfristiger Kredit von 350 Millionen Franken über die Weltbank an die Bundesrepublik Jugoslawien. Diese Ausleihe war von uns aus notwendig, weil wir ja immer noch eine besondere Stellung bei der Weltbank haben. Das heisst, wir sind die Lead Nation in einer Gruppe von Nationen, und wenn in diesen Nationen irgendein Liquiditätsbedarf entsteht, schaut man auf den Leader dieser Gruppe. Deshalb hat man für etwa 14 Tage diesen Kredit von 350 Millionen Franken gesprochen.

Ich habe diese Beispiele damals vorgebracht, um zu fragen: Wollt ihr - die Leute, die damals dagegen waren - deswegen die Bundesversammlung einberufen, für diesen Überbrückungskredit einerseits oder für diese Garantieleistung andererseits? Aber das Beispiel der Garantieleistung ist ausser dem Swissair-Fall der einzige real existierende Fall, in dem über einen Betrag in Milliardenhöhe entschieden worden ist. Da wäre eine nachträgliche Umkehrung eines Beschlusses durchaus in der Kompetenz der Bundesversammlung gewesen. Das zur Klarstellung.

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