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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-06-14

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich bin überzeugt, dass wir hier in diesem Saal bereit sind, alle Massnahmen zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen Wirtschaftsplatz zu unterstützen. Ohne Zweifel ist es im Interesse der Sicherung des Finanzplatzes Schweiz, laufend die Abwehrmassnahmen gegen die Geldwäscherei zu überprüfen und, falls notwendig, auch anzupassen. Dies hat aber mit der richtigen Schrittlänge und mit einem gewissen Augenmass zu geschehen.

Wichtig scheint mir auch zu sein, immer wieder zu fragen, wie die übrigen 32 Mitgliedländer - wenn ich richtig gezählt habe - der FATF bzw. der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) vorgehen und welches in diesen Ländern der Stand der Umsetzung ist. In den letzten Wochen haben wir verschiedene Hinweise erhalten, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlung der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux offensichtlich übers Ziel hinausgeschossen ist und dieser zudem für die Bankenbranche auch eine Vielzahl von nicht praktikablen Vorschriften bringt. Dies haben verschiedene Beispiele aufgezeigt, die selbst einen Nichtbanker aufhorchen lassen. Dies umso mehr, als offensichtlich geplant ist, die Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei u. a. auch auf Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensdienstleister, Immobilienmakler usw. auszudehnen. Interpretationsbedürftig scheint mir auch die Definition des Geldwäschereibegriffs und die Ausdehnung des Kreises der Vortaten zu sein, mit denen Geldmittel erworben, geschaffen und anschliessend gewaschen werden.

Wir müssen Sorge tragen zu unserem Finanzplatz, und ich bin dem Finanzminister dankbar, wenn er Regulierungen macht, die markt- und praxisnah sind und die auch nicht das Ergebnis eines vorauseilenden Gehorsams der Schweiz in dieser Frage sind.