Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-06-14

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Postulates befanden sich die Vorschläge zur Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) im Vernehmlassungsverfahren. Die Schweiz hatte mit diesem sehr raschen, wohl sogar etwas übereilten Vorgehen einen weiten Vorsprung vor anderen Staaten. Sinn des Postulates war und ist es in dieser Situation keineswegs - das möchte ich klar gesagt haben -, die Anstrengungen des Bundes zur Geldwäschereibekämpfung zu unterlaufen. Wir sind klar an griffigen Regeln in diesem Bereich interessiert, wenn wir den guten Ruf unseres Finanzplatzes wahren wollen. Indessen kann es nicht angehen, allein die Rolle des Musterknaben zu spielen, ohne auch die Entwicklungen in anderen Staaten zu kennen und mit zu beeinflussen, und zwar sowohl in regulativer als auch in faktischer Beziehung.

Das Postulat fordert dementsprechend eine umfassende Analyse der Empfehlungsumsetzung in jenen EU-Staaten, welche auch der FATF angehören, inklusive in deren assoziierten Gebieten, insbesondere den britischen Kanalinseln, und auch in bedeutenden Staaten ausserhalb Europas. Es geht also darum, bei der Entwicklung insbesondere im europäischen Umfeld, aber auch darüber hinaus nochmals bezüglich Rechtsetzung die Realitäten aufzuzeigen, unseren eigenen Umsetzungsprozess damit zu koordinieren und gleichzeitig auch die Entwicklung andernorts nicht versanden zu lassen.

Der Bundesrat beantragt nun zwar Annahme des Postulates - ich danke ihm bestens dafür -, gleichzeitig will er aber die geforderten rechts- und praxisvergleichenden Aspekte nicht sogleich an die Hand nehmen, sondern erst in einem entsprechenden Kapitel der kommenden Gesetzesbotschaft darstellen.

Diesem Punkt kann ich selbstverständlich nicht zustimmen. Es ist für mich eine zentrale Sache: Um den Legiferierungsprozess sinnvoll angehen zu können, muss zuerst das heutige Umfeld analysiert und dargestellt werden. Zuerst die Lagebeurteilung, dann der Entschluss, möchte ich sagen, nachdem Herr Bundesrat Merz heute ja die militärische Lagebeurteilung, das Prozedere angesprochen hat. "Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen" - das fordert das Postulat klar; ich zitiere hier den letzten Satz der Begründung - "bevor die Vorlage der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung in die parlamentarische Debatte gelangt."

Letzte Woche hat sich aber unser Finanzminister im Rahmen eines Kongresses über Fragen der Geldwäschereibekämpfung für einen Marschhalt ausgesprochen. Die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF, welche die Schweiz mit viel Elan angegangen war, soll nach harscher Kritik in der Vernehmlassung - lese ich in der NZZ - neu überdacht werden. Es soll also eine "Denkpause in der Geldwäschereibekämpfung" geben. Und der Untertitel in dem Artikel, den ich gelesen habe, lautet "Bundesrat Merz plädiert für eine marktnahe Regulierung". Dem stimme ich zu. Der Markt ist hier aber eben international.

Laut Bundesrat Merz geht es bei der angekündigten Marschpause - ich zitiere wieder den Artikel - "allerdings keinesfalls darum, sich gleichsam ins Gras zu legen und auszuruhen; vielmehr sollen die Socken hochgezogen, der Rucksack neu gepackt und allenfalls die Karte nochmals studiert werden." Ich wiederhole: ".... die Karte nochmals studiert werden." Ich danke Herrn Bundesrat Merz dafür. Genau darum geht es auch bei meinem Vorstoss: Die Karte studieren, das Umfeld analysieren. Der mustergültige Alleingang der Schweiz stärkt das gesamte Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei nicht oder zu wenig. Im internationalen Vergleich tun wir bereits viel; das ist gut und soll so bleiben. Bei aller Umsetzungsarbeit und bei weiterer Regulierung wollen und müssen wir aber sehen, wo wir im Vergleich zu den andern FATF-Mitgliedern stehen.

Das Übel der Geldwäscherei wird nur ausgerottet, wenn wir ein international dichtes System einrichten können. Der "Swiss finish" allein genügt nicht, wenn international die Geschichte löcherig bleibt. Ich danke dem Bundesrat, dass er nun die Karte in diesem Sinne nochmals studiert und erwarte gerne seine Evaluation der Umsetzung der FATF-Empfehlungen in den anderen Ländern - vor einer Gesetzesbotschaft.

Ich danke für die Annahme des Postulates in diesem Sinne.