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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-06-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch einmal kurz darauf eingehen, worum es geht und weshalb wir Ihnen heute beantragen, die Initiativen abzuschreiben. Die Standesinitiativen Genf und Wallis fordern eine Änderung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes, nach welcher Preisrabatte auf Medikamenten, die an Apotheken, Drogerien oder Spitäler abgegeben werden, die über eine pharmazeutische Beratungsstelle verfügen, ausdrücklich erlaubt sein sollen.

Im März 2004 haben wir uns in diesem Rat bereits einmal mit diesem Thema befasst. Damals hat der Ständerat auf Antrag Ihrer Kommission beschlossen, diesen Initiativen Folge zu geben. Der Nationalrat hat sich unserem Entscheid angeschlossen. Somit wurde die SGK Ihres Rates beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die den Anliegen der Standesinitiativen Rechnung trägt. Wie Sie dem Bericht entnehmen können - beantragen wir Ihnen aber heute mit 9 zu 1 Stimmen, die Standesinitiativen abzuschreiben. Weshalb?

Im Zentrum der Diskussion über die Änderung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes standen die Rabatte in den Spitälern. Die Bestimmung wurde in guter Absicht geschaffen, es zeigte sich aber schon bald, dass damit ein nichtbeabsichtigter Effekt provoziert wurde: Durch die Nichtgewährung von Rabatten durch die Pharmaindustrie wurden die Spitäler in den Jahren 2002 und 2003 finanziell zusätzlich belastet. Dies führte u. a. auch zu den beiden Standesinitiativen.

Intensive Beratungen in der Kommission an zwei Sitzungen haben aufgezeigt, dass drei Jahre nach Inkraftsetzung des Heilmittelgesetzes die Frage der Rabattgewährung nicht mehr so brisant ist wie zu Beginn. Das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, das für den Gesetzesvollzug und die Strafverfolgung zuständig ist, hat Artikel 33 in Publikationen interpretiert und so die Situation weitgehend geklärt. Bei richtiger Handhabung ist es möglich, Korruption und missbräuchliche Beeinflussung zu verhindern und trotzdem höhere Rabatte zu gewähren.

Heute kann man deshalb sicher feststellen, dass eine gewisse Normalisierung stattgefunden hat und dass sich die Situation beruhigt hat. Anfängliche Unsicherheiten für die Industrie in Bezug auf den Tatbestand der Bestechung, die letztlich zu den Standesinitiativen führten, sind offensichtlich überwunden. Zudem, und das schien uns in der Kommission [PAGE 600] sehr wichtig, beginnt sich auch eine Rechtspraxis zu entwickeln. Eine generell-abstrakte Norm - wie sie von den Standesinitiativen gefordert wird -, die dem Bestimmtheitsgebot des Strafrechtes genügen würde, könnte letztlich schwerlich alles erfassen. Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass sich die Interpretation dessen, was handelsübliche oder betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte sind, aufgrund konkreter Gerichtsfälle entwickeln muss. Wenn das Gesetz bereits heute wieder geändert wird, wird jede Entwicklung einer Rechtspraxis verhindert und wird es letztlich zu einer erneuten Rechtsunsicherheit führen.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie namens der Kommission, die Standesinitiativen abzuschreiben.