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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-15

Wortprotokoll

Worum geht es hier? Es geht darum, wo Sie die Schwelle zwischen der sogenannten eingeschränkten Revision und der ordentlichen Revision ansetzen wollen. Die Bezeichnung ist etwas gefährlich, weil man meinen könnte, eine eingeschränkte Revision sei keine richtige Revision. Die eingeschränkte Revision ist aber das, was wir heute vor allem bei Zwischenabschlüssen von börsenkotierten Gesellschaften haben, also die "review". Das [PAGE 625] ist immer noch eine eingeschränkte Revision; die ordentliche Revision geht wesentlich weiter, und dabei besteht ein riesiger Unterschied bezüglich des Aufwandes und der Kosten. Wenn Sie die Schwelle zu tief ansetzen, verpflichten Sie auch relativ kleine Unternehmen dazu, diesen grossen Aufwand auf sich zu nehmen, weil eine ordentliche Revision verlangt wird, obwohl sie nicht gemacht werden muss.

Natürlich ist es eine Ermessensfrage, und das ist die Schwierigkeit, wenn Sie alle Gesellschaften berücksichtigen müssen. Wenn Sie zum Beispiel das Erfordernis einer Bilanzsumme von 6 Millionen und eines Umsatzerlöses von 12 Millionen Franken haben und diese zwei Kriterien zutreffen, muss die ordentliche Revision vorgenommen werden, auch wenn das Unternehmen nur ein paar wenige Leute beschäftigt. Es braucht ja kumulativ nur zwei Kriterien, die zutreffen. Wenn Sie ein Handelsunternehmen haben, so kann unter Umständen eine solche Bilanzsumme und ein solcher Umsatz auch mit einem einzigen Mitarbeiter erzielt werden; wenn jemand zum Beispiel Rohstoffhändler ist, ist das kein Problem.

Wenn Sie zu tief gehen, schreiben Sie also je nachdem auch für Unternehmen in einfachen Verhältnissen eine ordentliche Revision vor. Es ist keinem Unternehmen verboten, eine ordentliche Revision vorzunehmen, das ist klar - die Frage ist nur, ob Sie es vorschreiben wollen.

Wenn Sie es auf die Vollzeitstellen beziehen, kann es zum Beispiel Informatikfirmen treffen, die nur personell arbeiten und praktisch kein Kapital und keinen Sachaufwand haben. Deshalb dürfen Sie hier nicht zu tief gehen, weil Sie sonst auch für Unternehmen mit 30 oder 40 Leuten eine ordentliche Revision verlangen, nur weil die Lohnsumme den Betrag von 6 Millionen Franken übersteigt und die Bilanzsumme etwa in der gleichen Grössenordnung liegt.

Wir opponieren dem Beschluss des Nationalrates nicht, wenden uns aber entschieden gegen den Antrag der Minderheit Berset, welche die Anzahl Vollzeitstellen bei 30 ansetzt; das betrachten wir nicht als angemessen.

Nun, man muss sehen: Hier gibt es auch verschiedene Interessenlagen. Es gibt Leute, die sagen: möglichst viel Kontrolle! Herr Berset hat das jetzt etwas ausgeführt, er möchte möglichst heruntergehen und glaubt, das sei auch bei der Wirkung nach aussen wichtig. Es gibt natürlich auch treuhänderische Stellen, die hier für tiefere Summen kämpfen. Ich muss Ihnen aber sagen: Das ist einfach ein Geschäftsinteresse, weil man sagt: Je mehr ordentliche Revisionen angeordnet werden bzw. je kleiner die Firma ist, die sich einer ordentlichen Revision zu unterziehen hat, desto mehr Mandate gibt es. Wir sollten aber schauen, dass wir nicht die Wirtschaft mit Kosten für etwas belasten, das sie nicht braucht.

Wir haben nichts gegen die Fassung der Mehrheit bzw. des Nationalrates, aber wir sind entschieden dafür, dass man die Zahl der 50 Vollzeitstellen nicht senkt. Es gibt auch kein Land, das darunter geht; es gibt auch kein Land, das hier bis auf 30 heruntergeht.

Darum bitten wir Sie, den Eventualantrag der Minderheit II auf 30 Vollzeitstellen abzulehnen.