Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-06-15
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-15
Wortprotokoll
Ich gehöre zu den Ratsmitgliedern, die nicht der Kommission angehören; deshalb habe ich einen gewissen Informationsrückstand, insbesondere was die neue Bundesbehörde anbetrifft, die jetzt gemäss Revisionsaufsichtsgesetz geschaffen wird. Das hat mich zu diesem Eintretensvotum bewogen.
Ich konzentriere mich dabei auf die Bitte an den Bundesrat, dem Rat mehr Einblick in die Institution der vorgesehenen neuen schweizerischen Revisionsaufsichtsbehörde zu geben. Weder im Erstrat noch aus den Eintrittsvoten von heute war bis jetzt über diese neue Bundesbehörde Näheres zu erfahren. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie uns heute über den Stand der Vorbereitungen Auskunft geben könnten.
Dazu habe ich stichwortartig ein paar Fragen: Wie soll diese neue Bundesbehörde konkret aussehen? Bleibt es bei der im Rahmen der Botschaft ins Auge gefassten selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, oder gibt es Alternativen dazu, etwa im Zusammenhang mit der geplanten Finanzmarktaufsicht? Es wäre ja selbst eine Integration dieser neuen Revisionsbehörde in die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde denkbar.
Unter allen Umständen - deshalb habe ich vor allem das Wort ergriffen - muss vermieden werden, dass es zu Doppelspurigkeiten und Mehrfachaufsichten kommt. Zwar ist im Gesetz in Artikel 23 festgeschrieben, dass die neue Revisionsaufsicht und die übrigen spezialrechtlichen Aufsichtsbehörden ihre Tätigkeiten miteinander koordinieren sollen, aber das ist schnell gesagt beziehungsweise ebenso schnell ins Gesetz geschrieben. Entscheidend ist, was dereinst die Praxis bringt. Erinnern Sie sich daran, was uns eben Kollege Schiesser an Befürchtungen im Zusammenhang mit dem neuen Stiftungsrecht ausgeführt hat.
Insbesondere mit der heutigen Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), die dereinst in die Finanzmarktaufsicht übergehen soll, sind Tätigkeitsüberlappungen mit der neuen Revisionsaufsicht absehbar. Die EBK erteilt bekanntlich gemäss geltendem Recht Bewilligungen für Revisionsgesellschaften und leitende Revisoren, führt Qualitätskontrollen bei Revisionsgesellschaften durch und überprüft deren Strukturen und Unabhängigkeit.
Wir wissen, dass Ihnen, Herr Bundesrat, eine effiziente Umsetzung des neuen Revisions- und Revisionsaufsichtsrechtes ein persönliches Anliegen ist. Diese liegt gleichermassen im Interesse einer schlanken, aber wirksamen staatlichen Aufsicht wie im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft und aller betroffenen Unternehmen, denen wir ja lieber regulatorische Erleichterungen gewähren möchten, statt sie formalistisch weiter zu drangsalieren. Als Gesetzgeber möchten wir Ihnen aber ein Instrumentarium in die Hand geben, das mit wenig Bürokratie möglichst viel Nutzen bringt. Ich hoffe gerne, dass es Ihnen gelingen wird, die neue Revisionsaufsicht in dieser Weise aufzugleisen.
Wie eingangs erwähnt, wäre ich Ihnen, Herr Bundesrat, dankbar, wenn Sie uns nun näher über den Stand der Vorbereitungen in Sachen Finanzmarkt- und Revisionsaufsicht informieren könnten.