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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-06-15

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte einen kritischen Unterton in diese Debatte hineinbringen, und zwar möchte ich eine grundsätzliche Frage aufgreifen, die sich jetzt schon zum zweiten Mal in dieser Session stellt. Ich bin der Auffassung, dass das vorliegende Gesetz wiederum - mindestens teilweise - ein Musterbeispiel dafür ist, dass bei uns Theorie und Praxis in der Gesetzgebung auseinander klaffen.

Aus Vorstössen und Diskussionen in diesem Rat, aber auch ausserhalb geht hervor, dass wir für möglichst einfache Gesetze plädieren, für weniger dichte Regelungen - Herr Wicki hat zwar darauf hingewiesen, dass dann private Organisationen selber noch ein Regelwerk aufstellen, und da wird schwerlich etwas dagegen zu tun sein -, wir plädieren für die Wahrung der Privatautonomie und dergleichen mehr. Wenn ich die heutige Vorlage, die wir beraten, anschaue, dann stelle ich in vielen Teilen, die in unserem alltäglichen Leben eine Rolle spielen, eine Verdichtung der Gesetzgebung fest, eine Einschränkung der vom Privatrecht gewährten Autonomie und höhere Kosten. Wir werden mit dieser Vorlage höhere Kosten haben, und zwar ausgehend davon, dass man Fälle, in denen Missbrauch betrieben wurde, zum Massstab für eine generelle Gesetzgebung nimmt.

Ich habe es einleitend gesagt: Es ist bereits die zweite Vorlage in dieser Session, die in diese Richtung geht. Wir haben bei der Transparenzvorlage auf diese Problematik hingewiesen. Dort werden wir mit höheren Kosten, und zwar mit erklecklich höheren Kosten zu rechnen haben. Und auch hier bin ich überzeugt davon, dass wir höhere Kosten haben werden, was die Revision und die Revisionsstellen betrifft.

Nun kann man die Auffassung vertreten, dass man nicht alle juristischen Personen über den gleichen Leisten schlagen soll. Damit bin ich einverstanden. Ich bin nicht damit einverstanden - ich weiss aber, dass die Sache gelaufen ist -, dass im ZGB insbesondere die gleichen Massstäbe angewendet werden wie bei Aktiengesellschaften und anderen juristischen Personen aus dem Obligationenrecht. Ich bin nicht damit einverstanden, dass diese Massstäbe weitgehend auf Vereine und Stiftungen übertragen werden. Natürlich haben wir auch bei den Stiftungen Fälle gehabt, unschöne Fälle, Fälle, in denen man eingreifen musste. Aber [PAGE 620] dafür haben wir eine Aufsichtsbehörde. Eine solche gibt es bei den anderen juristischen Personen nicht.

Trotzdem gehen wir wiederum einen Schritt weiter. Wir haben am 8. Oktober 2004 die Schlussabstimmung über die Revision des Stiftungsrechtes durchgeführt, das nun bereits wieder geändert wird. Wir werden auch bei den Vereinen - ich bin allerdings froh darüber, dass unsere Kommission dort zurückbuchstabiert hat - eine Verschärfung haben. Auch hier hat es Fälle gegeben, in denen Missbrauch getrieben wurde. Aber ob die Ausnahmebestimmung bzw. das Zurückbuchstabieren ausreicht, um der Vielfältigkeit im Alltagsleben der Vereine Rechnung zu tragen, dazu wage ich mindestens ein Fragezeichen zu setzen.

Ein Fragezeichen bringe ich auch beim Stiftungsrecht an. Die Regelung, die wir damals aufgrund der Vorarbeiten einer Subkommission beim Stiftungsrecht beschlossen haben, scheint mir nach wie vor zweckmässig zu sein und hat der bewährten Stiftungspraxis Rechnung getragen. Ich betone noch einmal: Dort, wo wir bei den Stiftungen weiter gehen müssen, haben wir eine staatliche Aufsichtsbehörde. Jetzt werden wir z. B. verlangen, dass der Bericht der Revisionsstelle automatisch auch an diese Aufsichtsbehörde geht. Das oberste Stiftungsorgan wird in solchen Fällen eigentlich umgangen. Ich erinnere an die Transparenzvorlage, wo wir betont haben, das oberste Organ einer juristischen Person - bei der Aktiengesellschaft einmal der Verwaltungsrat und dann die Generalversammlung - sei grundsätzlich dafür verantwortlich, dass ordnungsgemäss geschäftet und Rechnung abgelegt wird.

Ich bedaure es und kann nicht ganz verstehen, warum wir die meines Erachtens gute Regelung, die wir im Revisionsrecht für die Stiftungen gefunden haben, jetzt bereits wieder über den Haufen werfen. Die Regelung, die vorgeschlagen wird, scheint mir - jedenfalls für kleinere und mittlere Stiftungen - sehr komplex, wenn nicht zu komplex zu sein. Was ausserordentlich erschwerend wirken wird, ist der Umstand, dass die massgeblichen Bestimmungen für die Stiftungen nun in drei Gesetzen zu suchen sein werden: im Zivilgesetzbuch, im Obligationenrecht und im Revisionsaufsichtsgesetz.

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass es wenig überzeugend ist, die Stiftungen als anstaltlich organisierte juristische Personen hinsichtlich der Revision und des Revisionsrechtes mit den körperschaftlich organisierten juristischen Personen über einen Leisten zu schlagen. Genau das geschieht jedoch mit der pauschalen Verweisung auf das Revisionsrecht der Aktiengesellschaft.

Ich bedaure diese Entwicklung ausserordentlich. Sie passt nicht in das hervorragende Konzept des Zivilgesetzbuches, wie es vor hundert Jahren erarbeitet wurde und meines Erachtens auch heute, unter veränderten Umständen, nach wie vor seine Berechtigung hat. Aber offenbar ist auch im Bundesrat der Zeitgeist ein anderer geworden, und diesem Zeitgeist zu widerstehen scheint fast nicht möglich. Wir werden aber sehen - davon bin ich überzeugt -, dass die Revision namentlich im Stiftungsrecht zu einer zusätzlichen Belastung führen wird, denn diese Revision bringt eine Regelung, die darauf basiert, dass es in einzelnen Stiftungen Missbräuche gegeben hat; ich wiederhole das noch einmal. Aber meines Erachtens wäre es eben Aufgabe der Aufsichtsbehörde - dafür haben wir ja bei den Stiftungen eine Aufsichtsbehörde! -, dafür besorgt zu sein, dass solche Missbräuche vermieden werden können.

Ich habe nicht über die übrigen Teile der Vorlage gesprochen; mit diesen bin ich mehr oder weniger einverstanden. Natürlich gibt es immer kleinere Punkte, in denen man geteilter Meinung sein kann. Beim Verein - obwohl unsere Kommission zurückbuchstabiert hat - und namentlich bei den Stiftungen gefällt mir aber nicht, was jetzt Recht und Gesetz werden soll.