Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, und zwar nicht, weil er für das Anliegen kein Verständnis hätte. Sie sehen im vorliegenden Gutachten, wo überall Kontrollen durchgeführt werden. Das liegt weniger daran, dass wir kein Gesetz haben, das die Kontrollen der Kontrollen kontrolliert und bestätigt. Es liegt natürlich vielmehr daran, dass wir dem Staat einfach an allen Orten so viele Kompetenzen und Kontrollbefugnisse gegeben haben. Wenn man dies wirklich einschränken wollte und erreichen möchte, dass nicht so viele Kontrollen gemacht werden, müsste man das materielle Recht ändern. Mehr Freiheit für den Einzelnen, weniger grosse Interventionsmöglichkeiten des Staates: Das würde zu weniger Kontrollen führen.
Ein solches Gesetz zu machen ist keine unmögliche Angelegenheit; wir glauben nur nicht, dass es etwas nützt und dass es das Anliegen erfüllen wird. Wenn wir also ein solches Gesetz machen wollten, müssten wir schauen, ob man für sämtliche Kontrollen, die heute im materiellen Recht vorgeschrieben sind und durchgeführt werden - die meisten fallen übrigens in den kantonalen Bereich; die Kontrollbefugnis und die Durchführung obliegen ja den Kantonen -, generell-abstrakte Normen finden könnte, welche für alle Kontrolltätigkeiten gelten würden. Ich habe einige Bedenken, ob die Kontrolltätigkeit nicht eher noch erleichtert wird und ob es im spezifischen Fall nicht eher noch zum Nachteil gereicht, wenn man eine solche Generalnorm für Kontrollen schafft.
Das sage ich einfach aufgrund der Erfahrungen mit zusätzlicher Normierung. Wie Sie wissen, haben wir bei den Gebühren eine Generalnorm geschaffen. Ursprünglich schuf man für jede Gebühr eine gesetzliche Grundlage; dann haben wir eine generelle Norm geschaffen, dass der Staat generell Gebühren erheben könne, aber nur unter diesen und jenen Voraussetzungen. In der Folge sind unter diesem Generaltitel wesentlich mehr Gebühren eingeführt worden, als dies zuvor der Fall war. Aber alle hatten gesagt, diese generellen Grundsätze würden eine Vereinfachung bringen. Das ist einfach der Lauf der Dinge bei diesen Gesetzen.
Deshalb glaube ich, dass das Anliegen der Motion durch eine neue, generelle Regelung nicht abgedeckt wird; es wird eher schlimmer. Würden wir es tun - und Herr Ständerat Stähelin hat darauf hingewiesen, dass es nicht das vordringlichste Geschäft ist -, bitte ich Sie, den Aufwand zu beachten. Sämtliche Eingriffe sind aufzunehmen und daraufhin zu prüfen, ob man das generalisieren kann. Dann stellt sich die Frage, ob wir auch in den kantonalen Bereich eingreifen sollen. Oder ist es kantonale Hoheit, wie die Kantone das zu tun haben? Würden wir dort eingreifen, müssten wir das wahrscheinlich auch auf Verfassungsstufe ändern, weil wir einen Eingriff in die Kompetenzen der Kantone vornehmen. Wenn er nicht sehr gross ist, kann man sagen, die Kantone haben sich an das Bundesrecht zu halten. Das wäre noch zu untersuchen. Aber Sie versprechen sich etwas davon. Ich verspreche mir wenig davon, wenn nicht sogar das Gegenteil.
Der Bundesrat sagt also, es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Tatsächlicher Handlungsbedarf würde bestehen, aber der besteht darin, dass man dem Staat weniger Kontrollen überträgt, die er durchzuführen hat. Das können Sie ja mit diesem Gesetz nicht regeln, sonst müssen Sie in die einzelnen Gebiete hineingehen. Die Frage ist ja bei der ganzen Thematik der Transplantationsgesetzgebung aufgetaucht. Das ist typisch. In einem bestimmten Bereich ist die Frage aufgetaucht. Aber wenn wir das alles regeln wollten, müssten wir alle Eingriffe im Bereich des Steuerrechtes, alle Kontrollen im Bereich des Agrarrechtes usw. und in allen Gebieten, in denen der Staat Kontrollen durchführt, auf einen Nenner bringen. Ob man das kann und was dabei herauskommt, das werden wir ja dann sehen. [PAGE 637]
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man sollte nicht schon wieder ein neues Gesetz schaffen, vor allem, weil es der Tendenz frönt, dass wir jedes Problem mit einem Gesetz lösen. Wir haben dann eine zusätzliche und nochmals eine neue Generalnorm, die die Eingriffe und die Kontrollen behandelt. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat diese Motion ablehnt.