Maissen Theo · Ständerat · 2005-06-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Für die Schweiz ist die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität seit Jahren von grosser Bedeutung. Wichtig ist dabei auch die internationale Zusammenarbeit. So haben wir ja heute Vormittag - auch im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten - dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt zugestimmt. Des Weiteren liegt eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Februar 2005 zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus vor. Diese Vorlage ist in der zuständigen Kommission des Nationalrates in Beratung.
Unser Land wurde bis heute glücklicherweise von eigentlichen Terroranschlägen verschont. Da die Schweiz aber im Zentrum von Europa liegt und einen international anerkannten Finanzplatz aufweist, sind terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen. Ausländische extremistische Gruppen nutzen bereits seit längerem den grundrechtlich geschützten, relativ grossen Handlungsspielraum. Spendensammlungen und Propaganda-Aktionen haben aber in der Regel nur beschränkte Auswirkungen auf die innere Sicherheit. Nach den gewaltsamen Protestaktionen kurdisch-türkischer extremistischer Gruppen in den Neunzigerjahren hat sich die Lage eher etwas beruhigt. Verschiedene Gruppen sind aber in der Lage, jederzeit gewaltextremistisch aufzutreten. Das Risiko, dass es zu Protest- und Solidaritätskundgebungen kommt, besteht weiterhin.
Wie in anderen Ländern Europas ragen unter den religiös motivierten Extremisten islamistische Gruppierungen hervor. Sie sind bestrebt, verstärkt auf die muslimische Gemeinde in der Schweiz Einfluss zu nehmen, vor allem in islamischen Zentren und Moscheen. Mehrere humanitäre Institutionen befinden sich in der Schweiz und sammeln bei ihren Landsleuten und in der Bevölkerung Geld. Belege für direkte Terrorfinanzierungen liegen allerdings nicht vor. Einzelne Mitglieder dieser extremistischen Organisationen benutzen unser Land auch als Transitroute oder als Aufenthaltsort.
Die Situation bei ausländischen extremistischen und religiös motivierten Gruppen ist insgesamt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen. Das Mobilisierungspotenzial ausländischer extremistischer Gruppen bleibt hoch, und eine Änderung der politischen Situation in ihren Heimatländern könnte zu einer Zunahme der Gefährdung auch in der Schweiz führen.
Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terrorismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der Bundesrat ordnete deshalb im Sommer 2002 an, dass die Rechtsgrundlagen des präventiven Staatsschutzes grundsätzlich zu überprüfen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen seien.
Das organisierte Verbrechen hat heute globale Ausmasse angenommen und könnte sich zu einer der grössten Bedrohungen für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft entwickeln. Seine Einnistung in das normale Geschäftsleben bedroht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität besonders [PAGE 642] in den jungen Demokratien in Osteuropa. Auch Staaten selbst beziehungsweise ihre Wirtschaftspolitik oder ihr Polizei- und Gerichtswesen sind Infiltrationsziele der organisierten Kriminalität. Schwerpunkte der zum Teil untereinander vernetzten Gruppierungen der organisierten Kriminalität sind Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Korruption und Erpressung. Anlass zur Sorge geben mögliche Querverbindungen zwischen ihnen und terroristischen Gruppierungen.
Hochentwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten kriminellen Organisationen viele Möglichkeiten zur Einnistung und zum Reinwaschen von Gewinnen. Die Schweiz gehört zu den gefährdeten Staaten. Ihr föderalistisches System, die knappen Polizeimittel und ihr bisheriges Abseitsstehen von wichtigen europäischen Institutionen erschweren ihr die Bekämpfung dieser Gefahren.
Die SiK hat sich nun angesichts dieses Gefährdungspotenzials die Frage gestellt, ob die Mittel heute noch ausreichen, um diesem Gefahrenpotenzial adäquat zu begegnen, insbesondere im Bereich der Prävention. In mehreren Hearings befragte sie Experten, Insider, die diese Szenen kennen, Wissenschafter, Vertreter aus der Verwaltung, Drittpersonen mit spezifischen Kenntnissen solcher Gruppierungen und auch Vertreter von religiösen Gruppierungen. Wir kamen zur Erkenntnis, dass Lücken im Instrumentarium bestehen, und haben deshalb in einem Postulat mit neun Punkten Anliegen unterbreitet, die wir dem Bundesrat zur Prüfung empfehlen. Die Kommission ist sich dabei bewusst, dass nicht nur sicherheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Auch gesellschaftliche und juristische Themen wie die Trennung von Religion und Staat, die Respektierung der Grundrechte, der Schutz von Minderheiten, die Wahrung der Rechte der Mehrheit oder die Integration von Zuwanderern sowie wirtschaftliche Themen wie zum Beispiel die Geldwäscherei sind in diesem Kontext von zentraler Bedeutung, fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitspolitischen Kommissionen.
Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass sich die Kommission der Problematik des gesetzgeberischen Handelns im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen wohl bewusst ist, und zwar in dem Sinne, dass es um ein sorgfältiges Abwägen zwischen der Wahrung der Bürgerrechte und einer effizienteren Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen geht. Andererseits zeigt die zwischenzeitlich erfolgte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die angesprochenen Themen ganz deutlich, dass den zur Prüfung empfohlenen Massnahmen eine angemessene Dringlichkeit zugesprochen werden muss.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, namens der Kommission, dass Sie bereit sind, dieses Postulat entgegenzunehmen.