Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-16
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Darüber, dass Naturpärke aus regionalpolitischer Sicht für die Landwirtschaft und den Tourismus wichtig und sinnvoll sind, besteht Einigkeit; das haben wir mit dem Eintreten bewiesen. Der Bund soll also Labels für Naturpärke vergeben können. Labels machen aber nur dann Sinn, wenn sie hohen Anforderungen genügen, wenn ein echter Mehrwert auch sichtbar ist. Deshalb erwarten wir vom Bund, dass er an die Vergabe dieser Labels hohe Anforderungen stellt.
Die Errichtung und der Betrieb von solchen Naturpärken kosten etwas. Der Bund hat bereits bei den Biotopen von nationaler Bedeutung, aber auch bei den Moorlandschaften gesehen, dass er sich beteiligen muss, wenn er will, dass in den Kantonen solche Massnahmen ergriffen werden. Es ist deshalb meines Erachtens richtig, dass wir auch für die Naturpärke eine Unterstützung durch den Bund vorsehen. Entscheidend ist aber bei all diesen Projekten, dass die Bedürfnisse von den Kantonen angemeldet werden, denn wenn der Bund hier Unterstützung bietet, wird immer auch ein Engagement, auch ein finanzielles Engagement, vonseiten der Kantone und Regionen notwendig sein.
Ich habe Sympathien für den Gedanken von Kollege Schweiger, dass er die Anwendung der Mittel, die vom Bund kommen, fokussieren möchte. Gleichzeitig muss ich sagen, dass dieser Gedanke mit dem Vorgehen, wie wir es hier vorsehen, inkompatibel ist. Die Projekte müssen eben in den Kantonen wachsen, die Bedürfnisse müssen dort erkannt werden, und der Bund soll nicht sagen können: Wir wollen zwei, drei Nationalpärke, und damit hat es sich; was in den Kantonen und Regionen läuft, ist uns eigentlich egal. Gerade weil hier die Bedürfnisse von der Basis erkannt werden müssen, also diese Anliegen von der Basis getragen werden müssen, scheint es mir hier nicht möglich zu sein, dass wir vonseiten des Bundes im Voraus beschliessen, was infrage kommt und was nicht. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit II abzulehnen.
Für die Finanzierung der Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen steht ja, wie wir gehört haben, ein Topf zur Verfügung. Unter der Budgetposition Natur und Landschaft des Buwal stehen 51 Millionen Franken zur Verfügung. Wir wissen - und wir haben uns das auch vom Buwal bestätigen lassen -, dass davon 43 Millionen Franken für diese Massnahmen an die Kantone fliessen. Nun soll es mit dieser Vorlage möglich sein, dass aus diesem Topf auch Naturpärke mitfinanziert werden. Wofür dieses Geld nun sinnvollerweise ausgegeben wird, muss in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ausgehandelt werden. Die Finanzhilfe wird ja auf der Grundlage von Programmvereinbarungen global gewährt. Ganz im Sinne des NFA geht es damit eben nicht um fixe Subventionssätze, sondern darum, dass den Kantonen ein grösserer Spielraum zur Verfügung steht, wie sie die Mittel verwenden wollen.
Es macht meines Erachtens deshalb keinen Sinn, hier eine Kann-Formulierung einzufügen, weil die Finanzierung ohnehin ausgehandelt werden muss. Wenn wir nun bei den Naturpärken eine Kann-Formulierung einfügen, während diese Kann-Formulierung bei der Unterstützung oder bei der Mitfinanzierung in Bezug auf Moorlandschaften oder auf Biotope von nationaler Bedeutung nicht drinsteht, dann nehmen wir eine Hierarchisierung zwischen Naturpärken und anderen Landschaftsschutzmassnahmen vor, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist. Es wird also immer noch notwendig sein, dass man zusammen mit den Kantonen aushandelt, welche Massnahmen am sinnvollsten sind, welche realisierbar sind, weil ja immer auch eine Beteiligung von Dritten und vonseiten der Kantone notwendig ist. Deshalb bitte ich Sie, hier nicht mit einer Kann-Formulierung eine Hierarchisierung zwischen den verschiedenen Landschaftsschutzmassnahmen einzufügen, sondern diese gleich zu behandeln. Am gesamten Topf der Mittel, die zur Verfügung stehen, wird damit nicht gerüttelt.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit I zu unterstützen.