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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-09-19

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Mit Artikel 94 des Parlamentsgesetzes soll die Schuldenbremse gestärkt werden. Es geht also um eine Verschärfung des parlamentarischen Einigungsverfahrens beim Budget.

Gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung müssen bei Überschreiten eines Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den Folgejahren kompensiert werden. Dieses in der Verfassung verankerte System ist mit hohen Risiken verbunden, weil sich das Parlament letztinstanzlich über die Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen kann, ohne dass eine Korrektur erfolgt. Diesen Zustand will die Mehrheit der Finanzkommission mit Artikel 94 ändern. Es geht also um eine Lösung für jenen Fall, in dem nach der ersten Beratung des Voranschlages in beiden Räten eine Differenz dafür verantwortlich ist, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten wird. Die zusätzliche Bestimmung in Artikel 94 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes, wie sie hier im Nationalrat beschlossen wurde, würde sicherstellen, dass die Einigung nicht auf Kosten der Schuldenbremse zustande kommen könnte. Die Losung muss lauten: in dubio pro Schuldenbremse. Damit wird eine zwingende Bestimmung zur Gesamtschau über das Budget geschaffen, die keine Zufallsentscheide zulässt, solange die Schuldenbremse nicht eingehalten wird.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen und an unserer Fassung von Artikel 94 Absatz 1 festzuhalten.