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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-19

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Es gibt immer Konflikte, wo normative Prinzipien mit der konkreten Ausgestaltung und einer politischen Zielsetzung in Widerspruch geraten können. Das ist richtig, und wir leben jetzt eigentlich in einer verkehrten Welt. Wenn ich Herrn Baumann höre, dann staune ich. Er ist jetzt plötzlich der Superrepräsentant des Datenschutzes, er will den bestmöglichen Schutz der Verteidigung in einer Strafprozessordnung, er will die bestmöglichen Rechtsgarantien in einer Zivilprozessordnung, und er will dem amerikanischen Recht kein "My" entgegenkommen.

Herr Baumann, ich komme auf Ihre Argumentation zurück, wenn wir dann in ein paar Monaten die eidgenössische Strafprozessordnung in der Kommission und in diesem Rat behandeln. Ich komme auch darauf zurück, wenn wir dann bei der nächsten Gelegenheit über Terrorismusbekämpfung sprechen, wo Sie ja eigentlich für die grösstmögliche Ausweitung des Strafrechtes sind. Deswegen ist Ihre Argumentation durchsichtig. Sie kommen immer dann mit Ihrer Argumentation, wenn Sie für das von Ihnen so geliebte Bankgeheimnis auch nur ein "My" einer Gefährdung sehen. Im Grunde genommen interessiert Sie nicht ein Verfassungsrechts-, ein Grundrechtsschutz, Sie machen einfach Politik für das Bankgeheimnis und laden das dann mit irgendwelchen Pseudobegründungen auf.

Hier müssen wir uns nun entscheiden: Wollen wir dieses Gesetz? Dafür gibt es gute Gründe. Wenn ja, glaube ich, kommen wir um die Fassung des Nationalrates nicht herum. Oder wollen wir dieses Gesetz nicht? Ich habe mich persönlich entschieden, dass dieses Gesetz Sinn machen kann. Ich räume ein, dass es datenschutzmässig nicht ganz unheikel ist. Man muss mit offenen Karten spielen, da gebe ich Ihnen Recht. Aber ich muss auch einräumen: Es geht hier nicht um besonders schützenswerte Daten wie in anderen Bereichen, wo der Nationalrat viel lockerer mit dem Datenschutz umgeht und in dieser Session noch umzugehen droht.

Nicht jedes Anwaltsgeheimnis ist ein berechtigtes Anwaltsgeheimnis. Ständerat Bodenmann selig hat einmal zu Recht gesagt, an sich dürfe sich nur noch auf das Anwaltsgeheimnis berufen, wer mindestens einmal pro Monat ein Gericht von innen sehe. Ich habe den Verdacht, dass sich hier einige Damen und Herren auf das Anwaltsgeheimnis berufen; sie tun das eigentlich missbräuchlich, weil sie den forensischen Kerngehalt des Anwaltsgeheimnisses gar nicht mehr im Blickwinkel haben.

In diesem Sinne ersuche ich Sie persönlich, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen oder dann halt zu sagen, dieses Gesetz mache keinen Sinn.