Bieri Peter · Ständerat · 2000-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-16
Wortprotokoll
"Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz - Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern"; das ist der Titel des zweiten Korbes. Wir alle wünschen uns ein Land, das für die jetzige Generation und für künftige Generationen Voraussetzungen schafft, die es erlauben, dass sich die Mitglieder der Gesellschaft aufgrund ihrer Fähigkeiten und Wünsche entfalten können.
Der Bundesrat hat diese allgemeine, aber nicht minder bedeutende Zielsetzung zum Ausgangspunkt des zweiten Kapitels bzw. des zweiten Korbes seiner Legislaturplanung gemacht.
Er spezifiziert diese globale Zielsetzung in fünf Einzelzielen. Ich werde jetzt auch zu diesen Einzelzielen sprechen.
Das von mir hier vorgestellte Kapitel umfasst die Bereiche der Forschung und Bildung, der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit, der Finanzen und des Bundeshaushaltes, der Umwelt- und Infrastrukturpolitik, der Medienpolitik und den Bereich der staatlichen Institutionen.
Zu jedem Themenbereich hat der Bundesrat ein Ziel formuliert. Ich werde im Folgenden die Meinungen unserer Kommission anhand dieser Ziele darlegen.
[PAGE 373] Ziel 5, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten: Unter dieser Zielsetzung findet sich zum einen die Bildungs- und Forschungspolitik des Bundes, zum anderen die Förderung der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit.
Unsere Kommission anerkennt, dass im Bildungsbereich eine traditionelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorhanden ist. Das föderale Bildungssystem soll im Grundsatz belassen werden, wenngleich gewisse Korrekturen im Sinne einer besseren Koordination zwischen den Kantonen einerseits und zwischen den Kantonen und dem Bund andererseits nötig sind. Die Kommission teilt mit dem Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen die Auffassung bezüglich der Wichtigkeit eines neuen Hochschulartikels in der Verfassung, damit die Hochschulen des Bundes und die kantonalen Hochschulen sowie die Fachhochschulen überall den gleichen Prinzipien folgen.
In der Kommission wurde auch die Thematik der zunehmenden Studentenzahlen angesprochen, die wahrscheinlich mehr Mittel erfordern als die 35 Millionen Franken, welche als Sonderbeitrag für die doppelten Maturajahrgänge - infolge Verkürzung der gymnasialen Ausbildungsdauer - erforderlich sein werden. Diese Sorge wurde insbesondere auch von den Vertretern der Kantonsregierungen geteilt.
Zur Wettbewerbsfähigkeit - zur Stärkung des Wettbewerbes! - zählt der Bundesrat zu Recht die Fähigkeit der Unternehmen, sich freier, schneller und flexibler zu organisieren.
In diesem Sinne unterstützt unsere Kommission die geplanten Reformen des Kartellrechtes und des Gesellschaftsrechtes. Unsere Kommission hebt dabei insbesondere die Bedeutung der KMU-Verträglichkeit hervor. Wir haben in dieser Session auch bereits darüber diskutiert.
Auch wenn wir in Anbetracht der in Beratung stehenden Revision des Exportförderungsgesetzes auf eine Richtlinienmotion verzichtet haben, möchte ich dem Bundesrat doch die Meinung unserer Kommission kundtun, dass wir für die KMU die Ausschöpfung der staatlichen Service- und Unterstützungsstellen durch unsere Auslandvertretungen verlangen. Gerade die KMU werden bei der Umsetzung des europäischen Binnenmarktes auf Anlauf-, Vermittlungs- und Auskunftsstellen in administrativen Angelegenheiten angewiesen sein.
Unter dem Kapitel Wirtschaftspolitik unterbreiten wir Ihnen die Richtlinienmotion 00.3202 zum Themenbereich Tourismus. Obwohl der Tourismus in der Schweiz die drittstärkste Exportbranche darstellt und die Schweiz ein Tourismusland par excellence ist, fehlt nach wie vor ein nationales Tourismusgesetz. Heute sind die Belange des Tourismus in verschiedenen Bundesbeschlüssen geregelt. Auch wurden und werden immer wieder verschiedene Berichte verfasst, die wir in unseren Räten diskutieren. Es fehlt aber eine klare Zielsetzung im Bereich des Tourismus, wie sie unsere Nachbarländer haben.
In unserer Richtlinienmotion 00.3202 wählten wir bei der Formulierung den vorsichtigen Weg, indem wir den Bundesrat beauftragen, die Schaffung eines Tourismusgesetzes voranzutreiben. In der Begründung legen wir dar, dass wir mit einem Tourismusgesetz eine Verwesentlichung, eine erhöhte Transparenz und eine Stärkung der Stellung des Tourismus in der nationalen Wirtschaftspolitik erwarten. Der Bundesrat möchte, dass die Motion der Kommissiion in ein Postulat umgewandelt wird.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, bei der Form der Motion zu bleiben, wenngleich ich nach Rücksprache mit dem Kommissionspräsidenten und auch mit Herrn Maissen, der den Antrag für diese Richtlinienmotion stellte, erfahren habe, dass sie auch mit einem Postulat leben könnten.
Zum Ziel 6, zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuer- und Finanzpolitik: Die Diskussion zu diesem Themenbereich steht in engem Zusammenhang mit dem Legislaturfinanzplan, der in der Folge von Herrn Schweiger dargelegt werden wird. Er wird Ihnen auch die Richtlinienmotion 00.3203 zur Frage des Schuldenabbaus vorstellen. Was die Steuern betrifft, so hat sich unsere Kommission mit Herrn Bundesrat Villiger über die geplanten Veränderungen in unserem Steuersystem unterhalten. Beide Seiten teilen die Ansicht, dass eine tiefe Steuerquote eine Voraussetzung für eine prosperierende Volkswirtschaft ist, dass unsere Steuer- und unsere Staatsquote im Vergleich zu den OECD-Ländern nach wie vor gut dastehen, dass diese aber in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen sind.
Die Steuerpolitik der nächsten Jahre ist auch im Hinblick auf die 2006 auslaufende Finanzordnung zu sehen. Es gilt deshalb, bereits in der laufenden Legislatur die entscheidenden Vorbereitungen für die neue Finanzordnung zu schaffen. Eine wichtige Weiche wird bereits diesen Herbst gestellt werden, wenn die Energievorlagen zur Abstimmung kommen. Die Kommission hat auch die vom Bundesrat geplanten Verbesserungen der Familienbesteuerung begrüsst. Es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass bei der direkten Bundessteuer in Zukunft wenn immer möglich eine Senkung anzustreben, sicher aber keine Ausweitung zu verantworten sei. Wir schliessen uns der Ansicht des Bundesrates an, dass das in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung festgelegte Haushaltziel durch eine definitive Schuldenbremse abgelöst werden soll, wobei der konjunkturelle Zyklus berücksichtigt werden muss.
Nun zum Ziel 7, Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz": Es ist unschwer festzustellen, dass diese Zielsetzung in allererster Linie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betrifft, wobei der Bereich Kommunikation zu einem separaten Richtlinienpaket zusammengefasst wird.
Bei der Umwelt- und Infrastrukturpolitik teilt die Kommission die Meinung der Konferenz der Kantonsregierungen, dass der Prozess der nachhaltigen Entwicklung grundsätzlich mehr Anreizsysteme und weniger normative Vorschriften nötig mache. Die Beachtung der Verursacherprinzipien ist für die Effektivität und Effizienz der Massnahmen von grosser Bedeutung.
Ein zentrales Thema war für uns die Frage des Service public im Bereich der Infrastrukturen. Wir haben diese Frage denn auch in einem Gespräch mit Bundesrat Leuenberger vertieft besprochen. In Zukunft wird sich die Frage stellen - sie stellt sich heute schon, und sie wurde ja auch vom Bundesrat in diesen Tagen wiederum behandelt -, wer wofür zuständig ist, wem was gehören soll, wo der Staat regulatorisch eingreifen soll, wo er mitgestalten oder sogar als Eigentümer auftreten oder es zumindest bleiben oder teilweise bleiben soll.
Wir waren der Ansicht, dass diese wichtige Fragestellung in diesem Bericht eindeutig zu wenig zum Ausdruck kommt, obwohl in den unmittelbar nächsten Jahren entscheidende Weichen gestellt werden müssen. Auch ist zu bedenken, dass die Versorgung mit den Grundleistungen wie etwa öffentlicher Verkehr, elektrische Energie, Post oder Telefonie Teil der schweizerischen Identität war oder zumindest in der Bevölkerung als solcher empfunden wurde.
Wie uns Herr Bundesrat Leuenberger darlegte, geht der Bundesrat bei der Beurteilung der Gestaltung der Infrastruktur von drei Überlegungen aus:
1. Der Service public muss gewährleistet sein.
2. Er muss eine hohe Effizienz erreichen.
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft muss unbedingt garantiert werden.
Gemäss bundesrätlicher Beurteilung wird die Reform des Service public auch in Zukunft weitergehen, wobei insbesondere internationale Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Es gilt auch zu bedenken, dass sich die Definition dessen, was zum Service public gehört, ändern wird.
Die Kommission hat nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage des Service public darauf verzichtet, eine Richtlinienmotion zu formulieren, fordert jedoch den Bundesrat auf, diesen Entwicklungen und den damit [PAGE 374] zusammenhängenden Spannungsfeldern die volle Aufmerksamkeit zu schenken.
Zum Bereich der Richtlinie 14 gehört die von unserer Kommission beschlossene Richtlinienmotion 00.3201, die ein Konzept für die Bewirtschaftung und die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes in den nächsten fünfzig Jahren verlangt. Dieses Konzept muss gültige Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem Unterhalt, der Sanierung und dem Ausbau der bestehenden Nationalstrassen enthalten. Dieses Thema wurde bereits wiederholt in unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen aufgegriffen. Eine entsprechende Motion (99.3456) ist in der Frühjahrssession 2000 auch vom Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates überwiesen worden.
Da es sich hier um eine Legislaturplanung für die nächsten vier Jahre handelt, scheint es unserer Kommission richtig, dass wir nochmals auf dieses Kapitel zurückkommen. Die Kommission bittet Sie, die Richtlinienmotion zu überweisen; der Bundesrat ist bereit, sie entgegenzunehmen.
Zum Ziel 8, Bewältigung der Herausforderungen der Informationsgesellschaft und Anpassung der Medienordnung: Die Kommission anerkennt die Zielrichtung, welche der Bundesrat in diesem Bereich verfolgt. Wir teilen die Ansicht, dass die modernen Kommunikationstechnologien genutzt werden sollen, dass in verschiedenen Bereichen aber auch ein gesetzlicher Handlungsbedarf zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger besteht. Mit der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes werden wir unter anderem einmal die Frage zu beantworten haben, inwieweit auch hier der Service public zu gelten hat und wie sich gleichzeitig Service public und Wettbewerb untereinander verhalten.
Zum Ziel 9, Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und bürgernähere Verwaltung: Unter dieses Kapitel fällt die Richtlinie 18 über die Verbesserung des Rechtsschutzes durch Entlastung des Bundesgerichtes. Darüber haben wir in Teilen bereits in diesem Rat aufgrund der Parlamentarischen Initiative der GPK-SR 99.441 befunden und werden es ein weiteres Mal im Laufe der nächsten Woche tun. Es darf aufgrund der dort gefällten Entscheide davon ausgegangen werden, dass sich unser Rat im Grossen und Ganzen dem Bundesrat anschliessen wird. Auch die Richtlinie 19, Staatsleitungsreform und Weiterführen der Verwaltungsreform, nimmt Themen auf, deren Fundamente bereits in den Räten gelegt wurden, ich denke etwa an das neue Bundespersonalgesetz oder an die Flag-Ämter. Auch die Staatsleitungsreform - die weiter vorangetrieben werden muss, aber sicherlich eine gewisse Zeit benötigt, damit auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist - wird von unserer Kommission unterstützt. So weit meine Ausführungen zum reich befrachteten zweiten Korb der bundesrätlichen Legislaturplanung.