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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2005-09-20

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die bundesrätliche Vorlage nach verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und im Vorfeld diverse Fachleute und interessierte Kreise angehört. Ich mache zum Stromversorgungsgesetz und zum Elektrizitätsgesetz zuerst eine politische Auslegeordnung.

Bekanntlich wurde das Elektrizitätsmarktgesetz im Jahr 2002 von 53 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt. Die Angst vor einer allfälligen Einbusse bei der Versorgungssicherheit, insbesondere bei den Haushaltkunden und in ländlichen Gebieten, dürfte dabei der entscheidende Faktor gewesen sein. 47 Prozent stimmten damals dem Elektrizitätsmarktgesetz zu, mit Blick auf die von der Marktöffnung erhofften Transparenz- und Effizienzgewinne sowie auf die erwarteten, in erster Linie für die KMU günstigeren Strompreise. Die Strompreise für die KMU sind in der Schweiz im Durchschnitt bekanntlich erheblich höher als im übrigen Europa.

Zu einem aus wettbewerbspolitischer Sicht sehr entscheidenden Urteil kam das Bundesgericht im Juni 2002. Es entschied damals, gestützt auf das Kartellrecht, dass jeder Stromkonsument die Stromdurchleitung für Dritte erzwingen kann. Seither ist der Strommarkt mindestens de jure vollständig geöffnet, de facto ist er es selbstverständlich noch nicht.

Ein weiteres wichtiges Element in der Beurteilung der Ausgangslage ist die Versorgungssicherheit: Der Black-out in Italien hat gezeigt, dass die Frage der Versorgungssicherheit nicht nur nationale Dimensionen aufweist, sondern auch im Verbundbetrieb international gelöst werden muss. Mit der zur Diskussion stehenden Gesetzgebung gilt es gute Bedingungen auch für unsere Stromwirtschaft zu schaffen, damit diese zeitgemässe Investitionen sowohl für die Produktion als auch für die Verteilung tätigen kann.

Der Strommarkt in der EU wird ab 2007 vollständig offen sein. Damit wird die sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz zusätzlichem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, obwohl unsere Elektrizitätswirtschaft nach wie vor als Anbieter und nicht als Bittsteller vis-à-vis der EU operieren kann. Die Funktion der Stromdrehscheibe Schweiz ist nicht latent gefährdet, aber wir dürfen nicht etwas aufs Spiel setzen. Es geht vielmehr darum, einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen aus der geografisch guten Lage einerseits und aus der Stärke der einheimischen Stromwirtschaft andererseits zu ziehen - das als kurze Einleitung und Übersicht.

Nun zu den Beratungen zum Elektrizitätsgesetz und zum Stromversorgungsgesetz in der Kommission: Schon bald nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) wurden im Nationalrat die parlamentarische Initiative Speck 03.409 und im Ständerat die Motion Schweiger 03.3059 eingereicht, mit dem Ziel, die im EMG enthaltenen zentralen Anliegen möglichst rasch wiederaufzunehmen. Dies geschah aus der Überzeugung heraus, dass sich eine Marktöffnung im Strombereich positiv auf das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die Volkswirtschaft auswirkt.

Die parlamentarische Initiative Speck 03.409 und die in die gleiche Richtung zielende Motion Schweiger 03.3059 verlangten ein Bundesgesetz zum Elektrizitätsmarkt auf der Grundlage der unbestrittenen EMG-Bestimmungen:

1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizität, unter besonderer Berücksichtigung der einheimischen Wasserkraft, sei auch für Haushalte der ländlichen Gebiete zu gewährleisten.

2. Der Markt sei derart geordnet auszugestalten, dass der Marktzugang für die KMU und die Reziprozität mit der Strommarktöffnung in der EU gewährleistet seien.

3. Die Haushaltkunden dürften gegenüber der Wirtschaft in keiner Weise benachteiligt werden.

Die UREK Ihres Rates hat für die Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Speck eine Subkommission mit sieben Mitgliedern unter dem Präsidium von Herrn Hegetschweiler eingesetzt. Diese hat parallel zu den Arbeiten des Bundesrates eigene Vorschläge und Konzepte erarbeitet. Die Resultate der Subkommission wurden im Botschaftsentwurf des Bundesrates zum Teil auch berücksichtigt. Aber es gibt auch Abweichungen: Anstelle der vom Bundesrat vorgesehenen etappenweisen Marktöffnung hat die Subkommission der UREK vorgeschlagen, den Markt bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes vollumfänglich zu öffnen und das sogenannte WAS-Modell zu realisieren. Die Subkommission [PAGE 1014] Hegetschweiler hat darüber hinaus auch die Umsetzung eines Teils der parlamentarischen Initiative Dupraz "Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Bessere Rahmenbedingungen" (03.462) beraten. Sie hat sich eingehend mit den verschiedenen Massnahmen auseinander gesetzt; Stichworte sind Ausschreibemodell, Einspeisevergütung und Quotenlösung.

Die UREK hat die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes für die Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels bereinigt. Dabei geht es um die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt auf der Basis der Gleichberechtigung und der Reziprozität sowie der Beachtung der Regeln der Netzsicherheit. Das bedingt eine faire Anrechenbarkeit der Netzkosten. Damit wird die Grundlage für eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU geschaffen. Die im Stromversorgungsgesetz erfolgten Änderungen wurden mit den entsprechenden Bestimmungen im Elektrizitätsgesetz abgeglichen und synchronisiert; allerdings ist beim Elektrizitätsgesetz in Abweichung zum Stromversorgungsgesetz eine stufenweise Öffnung des Übertragungsnetzes in Fünfjahresschritten von 20 Prozent vorgesehen. Abgesehen von dieser Übergangsregelung ist das Elektrizitätsgesetz sozusagen eine Teilmenge des Stromversorgungsgesetzes. Sollten beide Gesetze gleichzeitig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, kann auf die Einführung der geänderten Bestimmungen im Elektrizitätsgesetz verzichtet werden.

Bei der Beratung des zweiten Teils der Vorlage, des Stromversorgungsgesetzes, hat sich die Kommissionsmehrheit dem Vorschlag der Subkommission angeschlossen, die Marktöffnung in einem Schritt durchzuführen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass das vorgeschlagene Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung, kurz WAS, vor allem kleineren Strombezügern in Gewerbe und Haushalten entgegenkommt und damit auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung stossen wird. Mit dem WAS-Modell wird auch den Bedenken der Gewinner der Volksabstimmung zum EMG Rechnung getragen.

Die Kommission setzte sich auch mit der Verfügung der Weko betreffend Zusammenschlussvorhaben Swissgrid auseinander. Im Lichte dieses Weko-Entscheides hat die Kommissionsmehrheit im Elektrizitätsgesetz und im Stromversorgungsgesetz die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung des Übertragungsnetzbetreibers - er soll nach der Meinung der Mehrheit eine privatrechtliche Netzgesellschaft sein - verstärkt. Die Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmungen aus den Bereichen der Elektrizitätserzeugung und des Stromhandels sein. Schliesslich soll, beispielsweise bei Streitigkeiten über den diskriminierungsfreien Netzzugang oder über die Durchleitungstarife, ein staatlicher Regulator zum Einsatz gelangen.

Die Kommission hat die Trennung der Vorlage in drei Teile schliesslich oppositionslos gutgeheissen. Über die erneuerbaren Energien werden wir hier ja - Sie haben es von der Präsidentin gehört - eine separate Eintretensdebatte durchführen, wenn wir die Vorlagen 1 und 2 beraten haben. Die Kommission hat also die Trennung der Vorlage in drei Teile oppositionslos, ohne Gegenstimme und bei 2 Enthaltungen, gutgeheissen. Damit trägt die Kommission der Erfahrung Rechnung, dass beim Souverän sogenannte Paketabstimmungen nicht gut ankommen; ich erinnere etwa an die Abstimmung zum Steuerpaket im Jahr 2004. Mit der Aufteilung erhält der Stimmbürger mehr Transparenz, und er kann seinen Willen zu den einzelnen Teilen zum Ausdruck bringen. Zudem kann durch die Dreiteilung die Bildung von unheiligen Allianzen, welche die Vorlage aus den unterschiedlichsten Gründen bekämpfen, verhindert werden.

Die Kommission hat sich auch übereinstimmend für eine parallele Beratung der Vorlagen im Parlament ausgesprochen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass die drei Gesetze am Schluss der parlamentarischen Beratung gemeinsam verabschiedet werden sollen und dass, wie gesagt, über jedes einzeln befunden werden soll. Jede Vorlage wird damit einzeln dem fakultativen Referendum unterliegen.

Ich fasse zusammen: Der Vorschlag der UREK bietet eine einfache Lösung mit einer sofortigen Marktöffnung. Sie gewährleistet faire Marktbedingungen für KMU und gleich lange Spiesse für grosse und kleine Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Kommission hat die Bedenken der Kleinverbraucher, vor allem der Haushalte in ländlichen Gebieten, ernst genommen und sie mit der sofortigen Einführung des Wahlmodells für Haushalte und KMU im Gesetz berücksichtigt.

In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Vorlagen gutgeheissen. Das Elektrizitätsgesetz wurde von der Kommission ohne Gegenstimme, mit 21 zu 0 Stimmen, das Stromversorgungsgesetz mit 17 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission also, auf die beiden Vorlagen einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary nicht zu unterstützen. Ich weise nochmals darauf hin, dass wir für die Vorlage 3 eine separate Eintretensdebatte führen werden.