Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-09-20
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Die FDP will, dass Konsumentenfreiheit und Wettbewerb in Zukunft auch im Strommarkt spielen. Deshalb sind im Rahmen dieser Beratung über ein neues Stromversorgungsgesetz beim Strombezug Markt und Wahlfreiheit einzuführen. Gleichzeitig soll in vertretbarem Rahmen auch die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert werden.
Heute haben nur Stromgrossbezüger die Wahlfreiheit oder mindestens die Möglichkeit, diese aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides durchzusetzen. KMU und Privathaushalte werden benachteiligt. Aus liberaler Sicht ist diese Diskriminierung stossend. Der Strommarkt soll in einem Schritt geöffnet werden, und die Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit dem Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung, dem sogenannten WAS-Modell, selber wählen können, ob sie freien Netzzugang wollen oder nicht.
Die FDP will zudem, dass bis zum Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden Elektrizität aus erneuerbaren Energien produziert werden. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, dann kostet es etwas. Pro Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien sollen für die Förderung jedoch maximal 0,3 Rappen vergütet werden. Diese Obergrenze ist notwendig, damit die Strompreise nicht beliebig steigen und Konsumentinnen und Konsumenten zusätzlich belasten, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist.
Für das Hochspannungsübertragungsnetz ist eine neue Aktiengesellschaft, die im Besitz der heutigen Netzeigentümer ist, zu schaffen. Um die Unabhängigkeit dieser Netzgesellschaft von den Stromerzeugern zu gewährleisten, darf die Mehrheit der Verwaltungsräte dieser Gesellschaft keine vertragliche Bindung an die Elektrizitätsgesellschaften haben.
Fast identische Ziele sind mit dem Elektrizitätsmarktgesetz angestrebt worden, das in der Referendumsabstimmung vom September 2002 vom Schweizervolk abgelehnt wurde. In diesem Rat war die Vorlage damals mit 160 zu 24 Stimmen gutgeheissen worden. Trotzdem kam sie in der Abstimmung knapp nicht durch.
Handlungsbedarf war aber unbestritten, weshalb der Bundesrat unverzüglich eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfes beauftragte. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative setzte die UREK dieses Rates eine Subkommission ein, die sich mit den Entwürfen der Expertenkommission auseinander setzte und eigene Vorschläge präsentierte.
Die wichtigsten Ergebnisse der Subkommission waren folgende: die Aufteilung der Vorlage in drei separate Gesetzentwürfe, so, wie wir sie heute beraten. Dann das Marktöffnungsmodell: Anstelle der im Stromversorgungsgesetz vorgesehenen etappenweisen Marktöffnung ist das WAS-Modell zu realisieren, und zwar bereits mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes; demzufolge gibt es auch kein fakultatives Referendum zwischen der ersten und der zweiten Etappe. Schliesslich die Förderung der erneuerbaren Energien, wobei in der Subkommission die kostendeckende Einspeisevergütung abgelehnt wurde. Auch das Förderziel von 5400 Gigawattstunden bis 2030 wurde von der Subkommission als zu ambitiös abgelehnt.
Die Gesetzentwürfe, wie sie von der Mehrheit der Kommission verabschiedet wurden, sind ein Kompromiss zwischen der Bundesratsvorlage und den Empfehlungen der Subkommission. Raschere Marktöffnung mit Wahlmodell auf der einen Seite, stärkere Förderung der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite: Die FDP-Fraktion wird im Grossen und Ganzen dieser Linie folgen. Maximalforderungen von grüner und Referendumsdrohungen von gewerkschaftlicher Seite sind keine tauglichen Rezepte für die Zukunft der Schweizer Stromwirtschaft.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit bzw. den Anträgen unserer Kommissionsmitglieder zu folgen und den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.