Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-19
Wortprotokoll
Sie haben der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates entnommen, dass er Ihnen beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten. Ich möchte das kurz darlegen:
Das heutige Nationalstrassennetz beruht ja auf dem Netzbeschluss von 1960, welcher mit der Aufnahme der A16, der Transjurane, 1984 zum letztenmal geändert wurde. Es zeichnet sich eine Netzüberprüfung ab. Es gibt diesbezüglich zahlreiche Begehren. So gibt es das Begehren für den Seedamm Rapperswil, das ist eine Standesinitiative St. Gallen; es gibt eine Motion Bosshard bezüglich des Hirzeltunnels; es gibt eine Motion Epiney bezüglich des Grossen St. Bernhards; es gibt eine Einfache Anfrage Hegetschweiler bezüglich des Autobahnrings um Zürich; es gibt die Parlamentarische Initiative Wandfluh bezüglich des Kandertals, Spiez-Frutigen; es gibt eine Motion Berberat bezüglich Vue des Alpes, Neuenburg-Col des Roches; dann gibt es ein Begehren der Kantone Baselland, Solothurn und Jura bezüglich Laufental, Basel-Delsberg; es gibt den Vorstoss Merz - abgesprochen mit zwei Vorstössen aus dem Nationalrat - zum Anschluss von Appenzell an St. Gallen. Zum Teil wurden diese Vorstösse entgegengenommen. Man hat ausdrücklich gesagt: Ja, das ist ein Problem.
Was das Prättigau betrifft, scheint es unzweckmässig, ein Begehren jetzt isoliert vorzuziehen. Ich glaube allerdings, Herr Maissen sei diesem Einwand jetzt entgegengekommen, indem er bezüglich des Inkrafttretens gesagt hat, er gebe dem Bundesrat eine gewisse Freiheit - wofür ich ihm danke.
Selbstverständlich wird die Prättigauerstrasse in diese Gesamtüberprüfung, die wir machen wollen, einbezogen, ein Vorgehen, das einer langjährigen Politik des Bundesrates entspricht. Wir möchten zuerst das beschlossene Netz fertigstellen, dann die bestehende Substanz erhalten und dann die vorhandene Kapazität mit Telematik besser ausnutzen.
[PAGE 395] Was das Problem Saas im Besonderen angeht: Ihr Hauptanliegen ist ja die rasche Realisierung der Umfahrung von Saas im Prättigau. Ich habe immer wieder gesagt, dass die Verkehrsverhältnisse in diesem Dorf prekär seien und dass rasche Abhilfe Not tue, obwohl ich vorletztes Wochenende auch in Saas übernachtet habe und der Bach lauter war als die Strasse. Ich will damit überhaupt nichts beschönigen und an persönlichen Erlebnissen aufhängen. Ich will nur betonen, dass ich das Problem wohl kenne.
Seit dem Stabilisierungsprogramm, das unter anderem bei der Rubrik Hauptstrassen namhafte Kürzungen vorsah, ist der Handlungsspielraum des Bundesrates enger geworden. Es besteht kaum eine Möglichkeit, in einem Kanton mehrere Grossprojekte gleichzeitig mitzufinanzieren. Andere Kantone, St. Gallen und Wallis, haben auch Grossprojekte, die aus diesem Grund zurückgestellt werden mussten.
Wir haben uns mit dem Regierungsrat des Kantons Graubünden zusammengesetzt und insofern eine annehmbare Lösung gefunden, als die Vorarbeiten der Umfahrung Saas ab etwa 2002 beginnen und die Hauptarbeiten nach Inbetriebnahme der Umfahrung Klosters in Angriff genommen werden können. Das wird Ende 2005/Anfang 2006 der Fall sein. Wir glauben, dass dieser Weg im Ergebnis schneller zum Ziel führt als die hier verlangte Aufklassierung, wenn man an die im Nationalstrassenrecht vorgesehenen Verfahrensschritte denkt. Es geht - wenn dieser Strassenabschnitt aufklassiert wird - immerhin zuerst um ein generelles Projekt; dann muss ein Ausführungsprojekt gemacht werden. Dagegen kann Einsprache erhoben werden, abgesehen von der Parlamentarischen Initiative selbst und ihrem ganzen Verfahren. Wir sind auf jeden Fall an der Arbeit, damit die Umfahrung Saas so schnell wie möglich realisiert werden kann.
Wir sind daher der Meinung, dass die Korrektur nicht über eine Aufklassierung im Sinne einer Sofortmassnahme geschehen soll. Immerhin stellt die Kürzung im Hauptstrassenbereich einen Teil des Sparbeitrages der Kantone dar. Das Stabilisierungsprogramm würde teilweise unterlaufen und rückgängig gemacht, wenn die stärkere Belastung eines Kantons zulasten des Bundes gemildert würde, und dafür gibt es keinen Grund.
Das ist die Motivation, weshalb der Bundesrat versucht, Ihnen nahezulegen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.