Baader Caspar · Nationalrat · 1999-12-20
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-20
Wortprotokoll
Mit ihrer Parlamentarischen Initiative verlangt Frau Genner, dass man das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das Bürgerrechtsgesetz und die Zivilstandsverordnung so ändert, dass Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren möglich werden. Die Kommission für Rechtsfragen hat diese Initiative an den Sitzungen vom 21. Juni 1999 und vom 26. Oktober 1999 vorgeprüft. Sie beantragt Ihnen mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Dies aufgrund folgender Überlegungen:
1. Der Nationalrat hat in der Herbstsession einer anderen, in die gleiche Richtung zielenden Parlamentarischen Initiative, nämlich der Initiative Gros Jean-Michel (98.443), mit grossem Mehr Folge gegeben. Diese geht weniger weit als die hier zur Diskussion stehende Parlamentarische Initiative. Sie verlangt die Einführung einer Registrierungsmöglichkeit für zusammenlebende Paare mit einer Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht und der Errungenschaftsbeteiligung als ordentlichem Güterstand auf solche registrierte gleichgeschlechtliche Paare. Zudem verlangt sie eine Revision des Steuer- und des Erbrechtes. Eine solche Registrierung hat nach Meinung der Mehrheit der Kommission bessere Erfolgschancen als die Gleichstellung mit der Ehe.
2. Im Juni 1999 legte der Bundesrat einen Bericht über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare im schweizerischen Recht vor, der noch bis Ende Dezember dieses Jahres in Vernehmlassung ist. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission ist nun zunächst das Ergebnis dieser Vernehmlassung abzuwarten.
3. Bis heute gibt es nach Angaben des Bundesamtes für Justiz weltweit noch kein Land, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen hat. Unsere Nachbarländer Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien haben eine Ehe nicht zugelassen und kennen auch keine registrierte Partnerschaft im eigentlichen Sinne. Frankreich hat einen speziellen obligationenrechtlichen Vertrag für solche Paare geschaffen.
4. Die Mehrheit der Kommission folgte der Auffassung des Bundesamtes für Justiz, nach welcher Artikel 14 der neuen Bundesverfassung nicht nur das Recht auf Ehe, sondern auch den Bestand der Ehe als Institut, als eine Verbindung zwischen Mann und Frau, gewährleistet, d. h. eine [PAGE 2585] Institutsgarantie beinhaltet. Dies geht auch aus der Botschaft zur neuen Bundesverfassung hervor und wurde bei ihrer Beratung im Rat nie bestritten. Eine Öffnung der Ehe für Gleichgeschlechtliche bedarf daher klar einer Verfassungsrevision.
5. Mit dem Begriff der Ehe sind nach Meinung der Mehrheit der Kommission auch derart viele emotionale, moralische und ethische Überzeugungen verbunden, dass es äusserst schwierig wäre, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass die von der Initiantin genannten Diskriminierungen über den Weg der Registrierung zu lösen sind.
Ein heikles Problem ist schliesslich auch die Frage der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare.
Auf der anderen Seite ist eine Minderheit der Kommission der Auffassung, dass die registrierte Partnerschaft zwar den gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich entgegenkomme, aber nur einen halben Schritt. Zudem schaffe die Registrierung keine volle Rechtsgleichheit.
Die Anhänger der Parlamentarischen Initiative Genner sind ihrerseits unter Bezugnahme auf ein Gutachten von Herrn Professor Aubert auch der Meinung, dass Artikel 14 der neuen Bundesverfassung für die Ehe keine Institutsgarantie beinhalte und dass daher gar keine Verfassungsänderung erforderlich sei, um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Artikel 8 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung sei eine genügende Rechtsgrundlage, wie wir das vorhin gehört haben.
In Abwägung all dieser Interessen beantragt die Kommission dem Rat mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben - dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass der Parlamentarischen Initiative Gros Jean-Michel betreffend Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare Folge gegeben worden ist.