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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-21

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich ausnahmsweise völlig gleicher Meinung bin wie mein Kollege Keller. Es ist einfach so, dass wir in diesem Gesetz bei den erneuerbaren Energien eine ganz andere Logik verfolgen als im Elektrizitätsmarktgesetz. Sie können nicht im Energiegesetz für eine kostendeckende Vergütung eintreten und dann noch den erneuerbaren Energien die Netzgebühren schenken bzw. "nachwerfen". Es ist sowieso so: Die Produzenten zahlen gemäss StromVG gar keine Netzgebühren. Die Netzgebühren werden am Ausspeisepunkt erhoben, also bei der Steckdose des Endverbrauchers. Es ist der Endverbraucher, der die Netzgebühren bezahlt. Der Einspeiser, unabhängig von seinem Standort in der Schweiz, zahlt keine Transportkosten. Er speist ein und bekommt entweder den Marktpreis oder die Vergütungen, die nach Artikel 7 des Energiegesetzes gelten, oder jene, die Sie dann in den Artikeln 7a bis 7c des Energiegesetzes beschliessen. Deshalb sollte man nicht gemäss einer alten Logik des Elektrizitätsmarktgesetzes hier etwas aufgreifen, was an einem anderen Ort besser geregelt wäre.

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