Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-09-21
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Die Kommission ist der Ansicht, dass es sinnvoller ist, im Gesetz nicht Ziele zu formulieren, sondern den Zweck in allgemeiner Form zu umschreiben. Sie bezeichnet Artikel 1 deshalb als Zweckartikel. Sie war sich darin einig, dass die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig und nach den Kriterien der Nachhaltigkeit - also wirtschaftlich, umwelt- und sozialverträglich - erfolgen soll.
Frau Schenker, Ihre Forderungen sind im Mehrheitsantrag eigentlich alle enthalten. Sie fordern eine sichere, zuverlässige, nachhaltige Stromversorgung. Das ist so alles auch im Mehrheitsantrag formuliert. Schliesslich soll aber auch die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft, die sich bereits heute dem internationalen Wettbewerb stellen muss, gestärkt werden. Das ist ein klares Ziel.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.