Bäumle Martin · Nationalrat · 2005-09-21
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2005-09-21
Wortprotokoll
Mein Antrag entspricht im Wortlaut der Fassung des Bundesrates. Der Liberalisierungsschritt macht eine Elcom erforderlich; da sind wir uns einig. Dies bedeutet auch zusätzliche Aufwendungen für das Bundesamt, nämlich auch für die Unterstützung der Elcom. Es soll nämlich nicht der Sinn sein, dass die Elcom selber noch einen grossen Verwaltungsapparat aufbaut. Für diese Aufsicht muss eine Abgeltung über den Nutzer, also den Strombezüger, erfolgen. Das heisst, dass wir konsequenterweise dafür sorgen müssen, dass die ganze Geschichte für den Steuerzahler kostenneutral sein wird. Deshalb soll der Antrag der [PAGE 1043] Minderheit bzw. die Fassung des Bundesrates so aufgenommen werden, dass die notwendigen Aufsichtskosten gedeckt sind und diese Erhebung nicht nur quasi über Gebühren erfolgen kann.
Nun gibt es folgendes Problem: Es wird befürchtet, dass mit diesem Antrag gewisse Kosten für Studien und Expertisen über das Bundesamt dem Strombezüger angelastet werden sollen. Dies ist nicht der Sinn der Übung. Der Sinn ist vielmehr, dass Abklärungen, die im Rahmen dieser Aufsicht nötig sind, weil beispielsweise eine Anfrage gemacht wird, zu den Aufsichtskosten gehören. Das wird eine Frage der Definition sein. Es wird also immer Aufgaben geben, die nicht direkt mit einer Leistung verbunden sind, sondern indirekt eine Leistung sind. Deshalb beantrage ich Ihnen, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen. Ihr Ziel ist klar: Es soll eine Kostenneutralität für den Steuerzahler bestehen. Es soll also nicht passieren, dass durch die Liberalisierung dem Steuerzahler letztlich Aufsichtskosten aufgebürdet werden können, weil wir diesen Gesetzesartikel unpräzise formuliert haben.
Ich bitte Sie also, meinem Minderheitsantrag beziehungsweise der Fassung des Bundesrates zu folgen.