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Bäumle Martin · Nationalrat · 2005-09-21

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2005-09-21

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit I geht es um Artikel 30. Er hat aber einen direkten Bezug zu den Artikeln 6 und 13. In den Artikeln 6 und 13 geht es um die Frage, ob die Marktöffnung in einer oder in zwei Etappen erfolgen soll. In Artikel 30 geht es dann um die allfällige Inkraftsetzung der zweiten Etappe. Deshalb müssen wir diesen Antrag auch hier behandeln.

Wir wissen, dass das Stromversorgungsgesetz eine nach meiner Einschätzung massvolle Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes bringt. Mit dem WAS-Modell wird für die kleineren Kunden, die bis 100 Megawattstunden Strom beziehen, eine Möglichkeit der Wahl zwischen dem freien Markt und höherer Versorgungssicherheit im bisherigen Rahmen angeboten. Damit sind eigentlich die Befürchtungen bezüglich einer masslosen Liberalisierung ausgeräumt; es findet keine totale Marktöffnung statt. Mit dem WAS-Modell ist es eigentlich nicht mehr nötig, die kleineren Kunden zu schützen, da sich diese durch das Wahlmodell selber schützen können, fast analog zu den Franchisen bei den Krankenkassen.

Hingegen wäre eine Blockierung der zweiten Etappe schlecht für Kleinkunden und KMU, denn diese sollen selber entschieden, ob sie am Markt teilnehmen wollen oder eben nicht. Ich verstehe deshalb die Widerstände von links gegen die Öffnung in einem Schritt nicht. Persönlich bin ich also klar für eine einzige Etappe und finde das WAS-Modell für diesen einen Schritt auch sehr tauglich.

Warum bin ich trotzdem für zwei Etappen? Dies hat etwas mit Realpolitik zu tun. Die Gewerkschaften drohen offen mit [PAGE 1056] dem Referendum gegen das StromVG, falls keine Etappierung erfolgt. Auch die kleinen EVU und Gemeindewerke haben Probleme mit der sofortigen Öffnung und wollen ebenfalls fünf Jahre Übergangsfrist. Auch in der von Herrn Steiner vertretenen Branche sind die Meinungen geteilt. Aber diese Kreise sind nicht grundsätzlich gegen die Öffnung, sondern sie haben Bedenken, dass der Anpassungsdruck, der gross ist, mit einer sofortigen Marktöffnung ohne zweite Etappe zu schnell kommt. Es sind also auch finanzielle Gründe. Man erinnere sich daran, dass gerade Vertreterinnen und Vertreter der kleineren Werke zum EMG-Nein mit beigetragen haben. Es macht deshalb abstimmungstechnisch - nicht inhaltlich - sehr viel Sinn, eine Etappierung vorzunehmen.

Ich komme jetzt zum Antrag der Minderheit I: In Abschwächung dieser Etappierung und zur Gewinnung von mehr Rechtssicherheit für alle habe ich einen Minderheitsantrag zu Artikel 30 Absatz 2 eingereicht. Damit soll zwar die Etappierung erfolgen, und nach fünf Jahren soll die zweite Etappe kommen. Hingegen wird bei der zweiten Etappe das Referendum ausgeschlossen. Das heisst, die Grundsatzentscheidung Liberalisierung/Öffnung mit eventuellem Referendum und Volksabstimmung erfolgt in einem Schritt und heute, die eigentliche Öffnung im Sinne der operativen, technischen Öffnung erfolgt aber in zwei Schritten, und das Parlament setzt die zweite Etappe nach fünf Jahren in Kraft. Damit können also fünf Jahre Erfahrung mit der Öffnung gesammelt werden. Falls die Öffnung wider Erwarten zu einem Desaster führen würde, was ich nicht erwarte, könnte das Parlament dannzumal doch noch die Notbremse ziehen oder allfällig notwendige Anpassungen in einem Bundesbeschluss vornehmen.

Mit dem Antrag zu Artikel 30 Absatz 2 können wir die grundsätzlichen Bedenken gegen die Öffnung zwar nur bei einem Teil der Gegnerinnen und Gegner beseitigen oder reduzieren. Die grundsätzlichen Gegner kann man kaum zu einem Ja bewegen; davon muss ich ausgehen. Aber mit diesem Antrag auf Etappierung und Ausschluss des Referendums können wir die kleinen Energieversorgungsunternehmen ins Boot holen und den auf ihnen lastenden Anpassungsdruck reduzieren. Damit haben wir eine solidere Mehrheit für dieses Gesetz.

Mit dem Antrag, dass das Referendum in der zweiten Etappe nicht mehr möglich sein soll, schaffen wir Rechtssicherheit - die Sicherheit, dass die zweite Etappe auch wirklich erfolgt. Es ist dann nicht so, dass man eigentlich keine Rechtssicherheit hat, weil aufgrund einer eventuellen zweiten Volksabstimmung - oder sogar der ersten, falls man vorher kein Referendum hatte, sondern erst vor der zweiten Etappe abstimmt - diese Liberalisierung für die Kleinen und die KMU möglicherweise gar nicht kommt.

Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, beantrage ich Ihnen, bei Artikel 30 den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.