Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-06-19
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-19
Wortprotokoll
Im Anschluss an die Veröffentlichung der Studie des GfS-Forschungsinstitutes habe ich dem Bundesrat drei Fragen gestellt. Die Hauptfrage ging dahin, wie sich der Bundesrat zu den Aussagen der Studie stelle. Die Antwort des Bundesrates ist - zurückhaltend und vornehm ausgedrückt - enttäuschend. Sie erweckt den Eindruck, das Thema sei es offensichtlich nicht wert, Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses zu sein. Entsprechend ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form der Beantwortung ausgefallen; sie zeichnet sich nicht nur durch Kürze aus. Es könnten, so erklärt der Bundesrat, "aus derselben Studie auch positive Schlüsse gezogen werden". Gewiss! Und beizufügen wäre: nicht nur jene, die in der bundesrätlichen Antwort erwähnt werden - aber um diese ging es ja bei dieser Interpellation nicht. Vielmehr ging es, wie aus der Einleitung unschwer zu erkennen war, um die so genannte Antisemitismus-Komponente. Anlass der Interpellation bildete konkret die Aussage in der Studie, 16 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer seien voll und 60 Prozent teilweise antisemitisch. Anders ausgedrückt hiesse dies nichts anderes, als dass immerhin 76 Prozent der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer einen mehr oder weniger ausgeprägten Hang zum Antisemitismus hätten.
Eine solche Aussage - in einer Studie, die für sich selbstredend den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt - muss Fragen aufwerfen. Zunächst: Welche Auswirkungen hat eine derartige Feststellung innen- und aussenpolitisch gesehen, oder welche könnte sie zumindest haben? Innenpolitisch - so meine ich - ist zunächst von Relevanz, dass all jene Schweizerinnen und Schweizer betroffen werden, die um ein ehrliches und korrektes Verhältnis zu unseren jüdischen Mitmenschen bemüht sind. Innenpolitisch ist aber auch von Bedeutung, dass solche Aussagen Ängste unter der jüdischen Bevölkerung hervorrufen können. Aussenpolitisch kann gewiss die Gefahr nicht geleugnet werden, dass solche Aussagen in Studien geeignet sind, dem Image unseres Landes Schaden zuzufügen.
Sodann und vor allem stellt sich die Frage, ob in der Studie nicht mit Begriffen - in concreto mit jenem des Antisemitismus - allzu sorglos umgegangen wird. Was bedeutet Antisemitismus? Ist bereits ein Antisemit, wer auf eine entsprechende Frage zur Antwort gibt, die Juden hätten zu viel Einfluss in der Welt und in der Schweiz?
Sigi Feigel hat in einem Analysepapier wörtlich festgehalten: "Die Meinung, dass die Juden zu viel Einfluss in der Welt und in der Schweiz hätten, soll gemäss der Studie eine wesentliche Grundlage für die Einteilung in die Kategorie 'Antisemiten' sein.
Dies will mir nicht einleuchten. Ich hatte als Gymnasiast an der Kantonsschule Luzern den Eindruck, die katholische Kirche habe zuviel Einfluss auf diese Schule. Ich bin darum keineswegs zum Katholikenhasser geworden. Ich habe die Überzeugung, dass gewisse Milliardäre zu viel Einfluss auf die Politik ausüben. Ich bekämpfe sie, aber ich hasse sie nicht."
Ich komme damit zum zentralen Punkt: Die Studie unterlässt es nach meiner Meinung, überhaupt oder jedenfalls klar genug darzulegen, was sie unter Antisemitismus versteht, wie dieser Begriff definiert wird. Vernünftigerweise kann Antisemitismus doch nur als Haltung verstanden werden, die darauf abzielt, die Juden, eine Minderheit - ich zitiere wiederum Sigi Feigel -, "gesellschaftlich, sozial und schlussendlich gesetzlich zu diskriminieren oder gar zu vernichten". Ob aus dieser Optik heraus nun wirklich 16 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer voll und 60 Prozent teilweise antisemitisch sind? Dies nachzuvollziehen habe jedenfalls ich Mühe.
Auf die zweite Frage, ob in Anbetracht der von mir erwähnten Auswirkungen nicht die Wissenschaftlichkeit zu untersuchen und beurteilen zu lassen sei, bemerkt der Bundesrat, dies zu tun sei nicht seine Sache, sei - mit anderen Worten - nicht Aufgabe der Politik. Nun denn: Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer einer aus der Sicht von Politik und Gesetzgebung im höchsten Masse unerwünschten Eigenschaft zu bezichtigen, ruft nach Meinung des Bundesrates offenbar nach keinem Handlungsbedarf. Wir haben den Schutz des mündigen Bürgers bzw. der Rechtsgenossen beispielsweise vor gentechnisch veränderten Produkten oder vor Übervorteilung bei Haustürgeschäften, und das ist auch recht so. Aber wenn eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer kollektiv beleidigt wird, dann soll es offenbar keinen Schutz geben.
Die Antwort auf die dritte Frage ist die logische Folge aus der zweiten Antwort des Bundesrates.
Die Art und Weise, wie der Bundesrat diese Interpellation behandelt hat, hinterlässt bei mir als Parlamentarier und als Bürger dieses Landes einen doppelt negativen Eindruck. Als Parlamentarier kann ich mich des Eindruckes einer gewissen Geringschätzung seitens des Bundesrates, Frau Bundesrätin, nicht erwehren, und als Bürger ist der Eindruck der, das Volk werde von seiner politischen Führung im Stich gelassen.