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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die erneuerbaren Energien zu fördern, weil für die Schweiz mit ihrer ausgebauten Wasserkraft der Zugang zu den Märkten mit erneuerbarer Energie von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist. Auch sind all die Ziele und Massnahmen, die wir vorschlagen, eine Basis für den Export von Energie aus schweizerischer Wasserkraft in die umliegenden Länder. Daneben kommt auch der Grund der Nachhaltigkeit dazu. Wir haben das CO2-Ziel, wir haben uns einer nachhaltigen Politik verschrieben. Deswegen haben wir mit der Revision des Energiegesetzes Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Effizienz vorgeschlagen.

Dass der Bundesrat der Meinung ist - übrigens zusammen mit der EU -, dass dabei ein innerer Zusammenhang mit der Marktöffnung besteht, habe ich Ihnen heute Morgen bereits dargelegt. Es geht auch um die Anerkennung der Herkunftsnachweise; das ist wichtig. Beim Export in die EU kann beispielsweise dann ein besserer Preis erzielt werden, wenn wir ein glaubwürdiges Förderungssystem für Strom aus erneuerbaren Energien haben. Es handelt sich da immerhin um einige Dutzend Millionen Franken.

Deswegen schlagen wir Ihnen vor, das Ziel gesetzlich zu verankern. In der EU ist die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien seit 2001 in Kraft. Diese gibt für die Mitgliedstaaten Zielwerte vor und regelt auch die Anerkennung von Strom aus erneuerbaren Energien zwischen den Mitgliedstaaten. In Anlehnung an die Zielvorgaben der Europäischen Union schlagen wir vor, bis zum Jahre 2030 eine Steigerung des Anteils der Stromproduktion am Inlandverbrauch von 67 auf 77 Prozent vorzusehen. Das entspricht ungefähr der Zielvorgabe von Österreich; dort sind es 78 Prozent, wobei das Ziel in Österreich bereits bis ins Jahr 2010 erreicht sein soll. Das ist eine Vorgabe der EU-Richtlinie. Nun hat Österreich eine ähnliche Versorgungsstruktur wie die Schweiz. Wir müssen uns ganz klar bewusst sein, dass wir hier - ob Sie nun dem Bundesrat folgen oder der Mehrheit Ihrer Kommission - weniger weit gehen als die meisten Länder der EU.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dem Subsidiaritätsprinzip zu folgen, das er Ihnen bei zahlreichen anderen Gesetzen auch schon vorgeschlagen hat und das Sie übernommen haben, beispielsweise beim CO2-Gesetz. Das heisst, dass zunächst einmal freiwillige Massnahmen in Kraft treten sollen, dass man also der Privatwirtschaft eine Chance gibt, [PAGE 1083] selbst, mit freiwilligen Massnahmen, die ersten Etappenziele zu erreichen. Wenn die Zwischenziele nicht erreicht würden, würde der Bundesrat, der die Zielerreichung im Rhythmus von fünf Jahren überprüft, verpflichtende Massnahmen wie die Quotenregelung oder die kostendeckende Einspeisevergütung festlegen. Worin diese Quotenregelung und die kostendeckende Einspeisevergütung besteht, haben Ihnen Herr Lustenberger und Herr Christen ausführlich dargelegt. Ich kann mir eine Repetition ersparen.

Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission sieht folgendermassen aus: Zunächst einmal scheint über die Notwendigkeit eines Ziels für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien Übereinstimmung mit dem Bundesrat zu herrschen. Das Förderziel für erneuerbare Energien soll, unabhängig vom Verbrauch, in absoluten Zahlen definiert werden. Es geht um eine Erhöhung um 5400 Gigawattstunden bis zum Jahre 2030. Dazu ist zu sagen, dass diese Zielvorgabe gemessen am heutigen Verbrauch derjenigen des Bundesrates durchaus gleichwertig ist. Das Ziel des Bundesrates lautet 10 Prozent des Landesverbrauchs von 55 Terawattstunden. Aber wenn der Stromverbrauch auch nur moderat zunehmen wird, so kann mit der anvisierten Erhöhung um 5400 Gigawattstunden nicht einmal der zusätzliche Verbrauch gedeckt werden. Deshalb ist diese von Ihrer Kommission beantragte Zieldefinition nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig das Wachstum des Stromverbrauchs mit Effizienzmassnahmen ausgeglichen wird.

Aufgrund dieser absoluten Zieldefinition beantragt ja die Mehrheit der Kommission richtigerweise die Abgeltung von nicht gedeckten Kosten bei Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz. Die Kommission will auf die Phase der Freiwilligkeit verzichten; der Bundesrat würde also nach ihrem Vorschlag sofort ab Inkrafttreten des Gesetzes die Kompetenz erhalten, eine Quotenregelung oder eine kostendeckende Einspeisevergütung einzuführen.

Die Mehrheit der Kommission sieht eine sofortige Einführung der Quotenregelung und der kostendeckenden Einspeisevergütung vor. Zusätzlich zu unserem Vorschlag soll die Geothermie mit Bürgschaften gefördert werden. Angesichts der Bedeutung der Geothermie für unsere zukünftige Stromversorgung ist das ein guter Vorschlag. Wenn sich eine Mehrheit beider Räte für die Einspeisevergütung und die Quote entscheiden kann, dann werden wir einen glaubwürdigen und für die europäischen Partner nachvollziehbaren Weg zur Förderung der erneuerbaren Energien einschlagen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Der Bundesrat wird vorerst an seinem Konzept festhalten. Es kommt natürlich dann schon sehr darauf an, ob der Rat den Vorschlägen der Mehrheit Ihrer Kommission konsequent folgt und ob das der Ständerat nachher auch tut. Erst wenn das garantiert ist, wird festzustellen sein, ob die beiden Konzepte mehr oder weniger miteinander vergleichbar sind. Wenn sie das sind, dann ist der Bundesrat ja immer der Letzte, der hier nicht kompromissfähig wäre. Aber wir müssen zuerst sehen, was das Schlussresultat der gesamten parlamentarischen Beratungen sein wird.