Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-09-21
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen den Antrag der Minderheit II, den die CVP-Fraktion unterstützt, vorstellen. Er ist ein Kompromiss zwischen den Extremen "nichts" und "alles". Ich bin mit der Fraktion der Meinung, dass wir nicht alles erreichen können, aber auch nicht nichts erreichen dürfen. Es ist in der Tat so, dass mit Ausnahme der erneuerbaren Wasserenergie die Nutzung der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Biomasse, Wind, Sonne und Geothermie, in unserem Land im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten zurückgeht. Die Schweiz ist dadurch bei den neuen erneuerbaren Energien aus der Champions League in die dritte Liga zurückgefallen. Als Folge dieser Entwicklung sind in der Schweiz Arbeitsplätze verloren gegangen, und insbesondere wurde auch die Chance nicht genützt, sich in diesen Technologien zu spezialisieren und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Mit den vorliegenden Ergänzungen zum bestehenden Artikel 7 des Energiegesetzes wird diesem Mangel Rechnung getragen. Wo liegt nun der Unterschied zwischen den verschiedenen Anträgen? Alle hier aufgeführten Anträge, jene der Mehrheit wie jene der Minderheiten, sehen ein konkretes Ziel als Vorgabe für das Quantum der neu zu gewinnenden erneuerbaren Energien bis im Jahre 2030 vor. Hier ist kein Unterschied, kein wesentlicher Unterschied auszumachen.
Eine besondere Bedeutung haben jedoch die Menge der zur Verfügung gestellten finanziellen Fördermittel und der effiziente Einsatz dieser Gelder. Zudem muss eine klare Zuteilung der Mittel die Förderung aller Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien sicherstellen. Dieser Forderung kommt der Minderheitsantrag II am besten nach. Um die maximale Effizienz der Fördermittel zu erreichen, wird die wettbewerbliche Ausschreibung vorgesehen, und zwar für die einzelnen Technologien getrennt: 40 Prozent zugunsten der Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 Megawatt - und nicht wie bis anhin 1 Megawatt - und 60 Prozent für die übrigen erneuerbaren Energien, differenziert nach der Technologie und gewichtet nach der Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
Mit dem vorgesehenen Zuschlag von 0,3 Rappen pro verbrauchte Kilowattstunde werden jährlich Fördermittel von 165 Millionen Franken geäufnet. Dies bedeutet für die Wasserkraft, mit rund 40 Prozent, 65 Millionen und für die übrigen erneuerbaren Energien rund 100 Millionen Franken. Im Gegensatz zur Minderheit I sind dies 60 Millionen Franken mehr. Eine bedingungslose Einspeisung gemäss dem Vorschlag der Mehrheit wird die geforderte Innovativität und die Suche nach neuen Technologien nur ungenügend fördern; ich denke, sie wird sie sogar verhindern, was nie das Ziel der Fördermassnahmen sein darf. Auch seitens der EU-Länder, die das Einspeisemodell seit Jahren eingeführt haben und nutzen, werden solche Fehlentwicklungen festgestellt.
Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion die Variante gemäss der Minderheit II. Die CVP-Fraktion will alle erneuerbaren Energien durch klare Zielvorgaben und die entsprechenden Technologien unter wettbewerblichen Bedingungen effizient fördern. Die bereitgestellten Fördermittel von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde respektive 165 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen eine effiziente und breite Förderung der erneuerbaren Energien unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.
Der Antrag der Minderheit II ist eine vernünftige Lösung und ein gangbarer Weg, mit der Garantie eines effizienten Mitteleinsatzes und mit einer klaren Herausforderung, aber auch Chance für unsere Industrie, für Gewerbe und Forschung.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.