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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2005-09-22

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-22

Wortprotokoll

Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis will eigentlich das Verbot von Werbung für sämtliche alkoholische Getränke, insbesondere auch bei ausländischen Veranstaltern. Dazu zwei Bemerkungen:

1. Diese zusätzliche Bestimmung der Kommission kann insbesondere das schweizerische Publikum und hier insbesondere auch die Jugend nicht schützen. Wenn Sie ein solches Verbot wollen, dann müssen Sie hier eigentlich auch die heutige und zukünftige Technik verbieten, und das ist ja wohl nicht Sinn und Zweck einer solchen Bestimmung.

2. Mit dieser Bestimmung kann insbesondere die grenzüberschreitende Werbung, welche nicht der schweizerischen Rechtshoheit unterliegt, in keiner Art und Weise unterbunden werden.

Insofern bitte ich Sie, meinem Antrag auf Streichung zuzustimmen. Damit stärken wir die Privaten, und das wollen wir hier mit diesem Gesetz ja auch. Wir wollen insbesondere die Privaten stärken. Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis würde insbesondere die schweizerischen Programme und dabei vorab die privaten Veranstalter einschränken.

Ich bitte Sie, meinem Streichungsantrag stattzugeben.

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