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Marti Werner · Nationalrat · 2005-09-22

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

In Absatz 5 hat der Nationalrat in der ersten Lesung beschlossen, dass dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden soll, "zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen als unzulässig" zu erklären. Ich denke, es gibt niemanden in diesem Rat, der bestreitet, dass gesundheits- oder jugendgefährdende Werbesendungen für unzulässig erklärt werden sollen. Es kann beim besten Willen nicht im Interesse des Gesetzgebers liegen, ein solches Verbot auszuschliessen. Die Argumente jener Kommissionsmitglieder, die sich der ständerätlichen Fassung anschliessen, waren denn auch andere, und zwar waren es drei:

1. Es wurde gesagt, wir hätten bereits in Artikel 15 RTVG eine Bestimmung zum Schutze der Minderjährigen. Artikel 15 des Gesetzes deckt aber einen anderen Fall ab, denn dort werden nur Sendungen erfasst, die Minderjährige als Zielpublikum haben. Bei diesen kann man die [PAGE 1111] entsprechenden Massnahmen ergreifen. Hier haben wir aber eine generelle Norm für Sendungen, die gesundheits- oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen.

2. Es wurde erwähnt, dass wir die Bestimmungen des Strafrechtes als Grenze hätten, die pornografische Sendungen beispielsweise verbieten. Hier muss man sich jedoch bewusst sein, dass das Strafgesetz als Ultima Ratio wirklich die letzte Limite ist, die man nicht mehr überschreiten darf. Der Nachteil der strafgesetzlichen Regelung ist, dass sie nur ex post, wenn ein Verstoss erfolgt ist, zum Zuge kommt. Dagegen wird hier dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, eben auch prophylaktisch Sendungen, die das scharfe Limit des Strafrechtes noch nicht erreicht haben, zu verbieten.

3. Das dritte Argument wurde vonseiten der SVP-Fraktion vorgebracht. Es scheint mir interessant zu sein, weil dort argumentiert wird, mit dieser Bestimmung könne man nur die nationalen Anbieter binden und über sie bestimmen, währenddem wir gegenüber den ausländischen Anbietern keine Rechtsmittel hätten. Wenn man also dieser Argumentation folgt, würde das nichts anderes heissen, als dass in der Schweiz auch einfach nachvollzogen werden müsse, was im Ausland gilt. Das ist in der Regel nicht die Haltung, die von der SVP vertreten wird, insbesondere dann nicht, wenn es um einen Bereich geht, in dem wir eben national wirklich autonom sind und eine Regelungsbefugnis haben.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu Absatz 5 zuzustimmen, um dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, "zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen als unzulässig" zu erklären.