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Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-09-22

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 zu 7 Stimmen, dem Ständerat zu folgen.

Als das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen hier im Rat diskutiert wurde, war die Frage der Unterbrecherwerbung einer der zentralen Punkte. Da wurden sehr viele kulturpolitische Argumente eingebracht: Darf man Filme unterbrechen? Was bedeutet das für den Zuschauer? Diese kulturpolitische Debatte hat damals dazu geführt, dass man klar gesagt hat: Dieser Unterbrecherwerbung muss man Grenzen setzen; sonst wird der inhaltliche Gestaltungsauftrag von Radio und Fernsehen infrage gestellt. Heute ist das offenbar kein Thema mehr.

Ich möchte einfach darauf hinweisen: In der Fassung der Minderheit bzw. im Beschluss des Nationalrates der letzten Debatte ist überhaupt kein Grundsatz festgelegt. Es wird überhaupt nichts dazu gesagt, wie der Bundesrat das im Grundsatz regeln soll. Das heisst, wir überlassen es ihm, diese Frage zu regeln.

Wir können Vertrauen haben und sagen: Alle Macht dem Bundesrat; er wird das schon gut machen. Die Kommissionsmehrheit ist aber entschieden der Auffassung, dass man in einem Gesetz doch gewisse Grundsätze festhalten sollte, beispielsweise den Grundsatz, dass Werbung zwischen einzelnen Sendungen eingefügt werden und nicht die Sendungen direkt zerschneiden soll. Diese Grundsätze sind in der Fassung des Ständerates klar festgelegt. Von daher gesehen ist die Mehrheit zum Schluss gekommen, dass es Sinn macht, hier dem Ständerat zu folgen. Diese Fassung ist klar, sie sagt, worum es im Grundsatz geht, und lässt nachher dem Bundesrat sehr viel Spielraum in Bezug auf mögliche Ausnahmen.

Das waren die Überlegungen, weshalb die Kommissionsmehrheit meint, man müsse sich hier dem Ständerat anschliessen, damit hier im Gesetz grundsätzlich etwas zur Unterbrecherwerbung steht.