Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-26
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26
Wortprotokoll
Warum hat der Ständerat überhaupt einen Artikel 83a betreffend Einschränkung und Verweigerung von Nothilfe eingeführt? Noch bevor ein Bundesgerichtsentscheid ergangen war, haben in verschiedenen Kantonen Leute mit einem Nichteintretensentscheid auf ausserordentlich provokative Weise - es ist von Herrn Fluri so bezeichnet worden - die Mitwirkung bei der Ausreise, die Namensnennung, die Wohnortangabe usw. verweigert. Sie sind, unterstützt von Rechtsanwälten, ans Bundesgericht gelangt. Dahinter stehen ja immer Grundsatzfragen; es geht nicht um einzelne Nothilfesuchende. Damals war der Entscheid des Bundesgerichtes noch offen. Man hatte einen abweichenden Entscheid des Kantons Bern und einen abweichenden Entscheid des Kantons Solothurn, und darum haben die Ständeräte auf eigene Veranlassung diesen Artikel 83a eingeführt.
Das Bundesgericht hat bekanntlich mit einem Drei-zu-zwei-Entscheid gesagt, der Kanton habe die Nothilfe zu Unrecht verweigert, und man müsse auf jeden Fall Nothilfe geben. Das ist für die Kantone ein erhebliches Problem. Es ist für das Schweizervolk doch völlig unverständlich, wenn jemand, der Nothilfe will und der zum Beispiel nicht sagt, wie er heisst und woher er kommt, Nothilfe bekommt. Das bekommt kein Schweizer, und das bekommt auch kein illegal anwesender Ausländer. Nur ein Asylsuchender, der einen Nichteintretensentscheid hat, hat nun mit diesem Bundesgerichtsurteil angeblich dieses Recht - man muss ja aufpassen; die Kantone müssen jetzt diesen Bundesgerichtsentscheid anwenden.
Es gäbe einen Weg über die Verfassung: Da muss man schauen, was man hier machen würde. Das ist ja so: Wenn eine Verfassung keine Grundlage bietet, dann muss man diese schaffen. Es ist aber fragwürdig, ob das überhaupt möglich wäre, wenn das - wie das Bundesgericht sagt - ein [PAGE 1183] Grundrecht betrifft. Also hat der Bundesrat - es ist nicht Herr Lustenberger gewesen - eine neue Formulierung beschlossen, welche mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention übereinstimmt. Das hat der Bundesrat beschlossen, und wir haben es Ihnen dann in der Kommission vorgeschlagen. Der Bundesrat steht hinter der Fassung, die von Herrn Lustenberger als Minderheitsantrag aufgenommen wurde.
Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, dem Antrag der Minderheit II (Lustenberger) zuzustimmen. Das ist mit der Verfassung übereinstimmend, es ist mit der Menschenrechtskonvention übereinstimmend, und der Bundesrat hat es einstimmig beschlossen.
Was ist hier gesagt? - Natürlich ist nicht viel gesagt, das sehe ich ein. Aber mindestens muss jemand die Notlage glaubhaft machen; das ist das Mindeste, was man erwarten kann. Sonst bekommt er nicht einfach die Nothilfeleistung.
Es gibt Kantone - das ist ein gewisser Widerspruch -, die Geldbeträge bezahlen, in sieben Tagen 140 Franken. Stellen Sie sich einmal vor, jeder könnte 140 Franken abholen, ohne die geringste Mitwirkung, ohne zu sagen, wer er ist und woher er kommt. Das ist kein richtiges Vorgehen. Die Kantone getrauen sich heute nicht mehr, hier weiter zu gehen.
Nun ist beim Bundesgericht von einem Bundesrichter dargelegt worden, in solchen Fällen müsste man das mit Strafmassnahmen durchsetzen, unter anderem eben mit der Durchsetzungshaft. Ich frage Sie, ob das der richtige Weg ist, dass wir dann solche Lösungen vorsehen.
Obwohl ich gesehen habe, dass jetzt die FDP-Fraktion und offenbar auch die CVP-Fraktion das nicht wollen, halte ich an diesem Antrag ausdrücklich fest. Ich könnte das vor der Bevölkerung nicht vertreten, und der Gesamtbundesrat steht hinter dieser Lösung.