Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-09-26

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Das Urteil des Bundesgerichtes ist gegen den Kanton Solothurn ergangen. Der Kanton Solothurn bzw. das sozialdemokratisch geführte Departement des Innern hat dieses Urteil provoziert, gegenüber einem Ausländer, der sich einer Ausreise verweigert hat. Nun wird zwar häufig gesagt, das sei verfassungswidrig sowie EMRK-widrig, und das sei abscheulich.

Immerhin muss man sagen, dass zwei der fünf Bundesrichter das Vorgehen der Solothurner Behörden als gerechtfertigt betrachtet haben. Sie begründeten dies damit, dass der betreffende Ausländer seine Notlage ohne weiteres selber hätte beenden können, wenn er die Vorbereitung seiner Abreise nicht mehr länger hintertrieben hätte. Das Gericht war sich dann unisono einig, dass sich der Ausländer unter anderem rechtswidrig, provokativ und Anstoss erregend verhalte (Ziffer 6.4). Mehrfach wurde betont, dass die Gewährung der Nothilfe keinen Anreiz zu längerem Verbleiben in der Schweiz schaffen dürfe, weshalb den Empfängern der Nothilfe anstelle einer pauschalen Geldzahlung von 21 Franken besser Essen und Kleider abgegeben sowie ein Bett in einer Notschlafstelle zur Verfügung gestellt werden sollen, also Naturalhilfe anstatt Geld. Das war die Meinung - unisono - des Gerichtskörpers. Immerhin zwei von fünf Bundesrichtern waren der Auffassung, die Beschwerde hätte abgewiesen werden sollen. Nun, soweit das Bundesgericht.

Die FDP-Fraktion vertritt praktisch einstimmig die Meinung, man müsse hier die Mehrheit unterstützen. Unter Beachtung von Artikel 12 der Bundesverfassung und der Beachtung der EMRK sind wir der Meinung, dass die Nothilfe voraussetzungslos zu gewährleisten sei. Wir haben auch hier im Antrag der Minderheit II diverse unbestimmte Gesetzesbegriffe, wie "zulässig", "zumutbar", "möglich" und die Notlage müsse "glaubhaft gemacht werden". Nach unserer Auffassung der Verfassung ist die Glaubhaftmachung nicht zulässig, sondern die Nothilfe ist voraussetzungslos geschuldet. Wir wollen mit der Gesetzgebung nicht die Verfassung unterlaufen. Wenn schon, müsste man zuerst die Verfassung ändern und nicht mangels Verfassungsgerichtsbarkeit via Gesetzgebung die Verfassung unterlaufen. Aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen könnten wir eine derartige Verfassungsänderung nicht unterstützen, umso weniger auch die entsprechende Fassung der Minderheit II.

Wir bitten Sie also, Artikel 83a im Sinne der Mehrheit gänzlich zu streichen.