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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-20

Wortprotokoll

Ich habe bereits in meinem einleitenden Votum gesagt, dass eine Koordination dieser Parlamentarischen Initiative mit der Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" sicher einen gewissen Sinn macht, dass aber der Bundesrat, auch im Hinblick auf die Behandlung dieser Volksinitiative, gerne die Position des Ständerates gekannt hätte.

Ich muss in diesem Zusammenhang auf das Votum von Frau Beerli zurückkommen: Ich habe nicht von einem Gegenentwurf gesprochen, das ist so nicht richtig; diese Frage ist nicht entschieden. Aber wir werden natürlich, gerade wenn Sie dem Antrag Schmid Samuel folgen, im Bundesrat über die Frage diskutieren, ob wir einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Mutter und Kind" vorschlagen wollen.

Die Position des Bundesrates ist klar. Es ist nicht so, dass die Position des Bundesrates nicht klar wäre, nur weil heute kein Gegenvorschlag des Bundesrates vorliegt. Der Bundesrat hat sich 1998 klar ausgesprochen, er hat sich gestern wieder positioniert und seine Haltung von 1998 bestätigt. Er unterstützt den Antrag der Minderheit Epiney, nämlich die Lösung über das Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber mit der Hilfestellung einer obligatorischen Beratung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass man mit dieser Hilfestellung beim Entscheid der Frau dem Schutz des werdenden Lebens am besten gerecht werden kann. Der Bundesrat hat aber bereits 1998 gesagt, dass allenfalls eine erweiterte Indikationenlösung zu erwägen ist. Für die heutige Debatte hat er klar den Standpunkt festgelegt, dass er den Antrag der Minderheit Epiney unterstützt.