preparatory:AB 57436
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26
Wortprotokoll
Wir haben den Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden jetzt seit gut einem Jahr. Sie haben unseren Monitoring-Bericht über ein ganzes Jahr bekommen, und Sie können ihn auf dem Internet einsehen. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv - durchwegs positiv. Alle Befürchtungen, die man hatte, sind nicht eingetroffen. Wer das Gegenteil sagt, der verfälscht die Unterlagen. Dieser Monitoring-Bericht wurde vom Bund und den Kantonen erstellt, Monsieur Ruey, und nicht von uns alleine.
Wir haben zudem etwas gemacht, was noch nie gemacht worden ist: Seit April 2004 lassen wir uns von sämtlichen Polizeikorps der Kantone und der Städte melden, wie viele Asylsuchende mit Nichteintretensentscheiden wegen Kriminalität aufgegriffen worden sind. Wir haben sonst keine solche Statistik. Ich muss Ihnen sagen, die Kriminalität liegt bei Personen mit Nichteintretensentscheid bei ungefähr 7 bis 10 Prozent. Ich sage Ihnen nochmals, im Kanton Zürich, wo es eine detaillierte Polizeistatistik gibt, liegt die Kriminalitätsrate im Asylbereich bei 25 Prozent. Mit anderen Worten: Die Personen mit Nichteintretensentscheid weisen eine viel geringere Kriminalitätsrate auf. Dazu kommt, dass sie ausschliesslich wegen Kleinkriminalität aufgegriffen werden, insbesondere wegen Kleindiebstählen und Kleindrogenhandels. Dieses Abtauchen in die Kriminalität ist nicht festgestellt worden, und es gibt keinen kantonalen Justiz- und Polizeidirektor, der diese Behauptung noch aufrechterhält. Wir haben in der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren darüber gesprochen; es gibt keinen, der sagt, das sei jetzt eingetroffen; es anerkennen alle, dass das nicht der Fall ist.
Die Städte sind den Beweis schuldig geblieben, dass die Leute einfach untertauchen. Wenn man behauptet, die Leute tauchen unter, muss man auch sagen, worauf diese Aussage beruht. Ich habe auch keine Beweise dafür, dass alle, die nicht um Nothilfe nachgesucht haben, ausreisen; das habe ich auch nicht. Aber wir haben Indizien, dass die Personen mit Nichteintretensentscheid weniger häufig untertauchen als die anderen, die Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Die Behauptung bezüglich Untertauchen und Kriminalität ist nicht eingetroffen. Ich rede vom ersten Jahr. Wir machen das Monitoring weiter.
Herr Lustenberger hat es hier gesagt: Sie haben die Motion überwiesen, die verlangt, dass der Sozialhilfestopp ausgedehnt wird. Frau Wyss redet wieder von "Herr Blocher will ....". Es ist schön, wenn Sie hier irgendein Feindbild prägen, aber ich muss Ihnen sagen: Die Kommission hat schon 2003 eine solche Motion vorgeschlagen, und der "Hohe Nationalrat" hat sie hier gutgeheissen - weil ich nicht mehr im Nationalrat war, ohne meine Stimme. Der Bundesrat unterstützt aber diese Motion, und der Ständerat hat sie auch gutgeheissen. Darum ist sie jetzt im Gesetz verwirklicht.
Wo liegen die Differenzen? Wir bezahlen den Kantonen pro Nichteintretensfall 600 Franken; das gilt für Nichteintretensfälle, gleichgültig, ob nachher Nothilfe bezogen wird oder nicht. Wir haben eine Kontrolle gemacht: Für das erste Jahr haben 600 Franken gereicht. Wir haben 200 000 Franken mehr ausgewiesen, als die Kantone ausgeben mussten. Allerdings sind die geltend gemachten Investitionen und Kosten für Notstrukturen nicht dabei. Dazu muss ich Ihnen sagen: Da werden wir äusserst zurückhaltend sein. Ich bitte Sie, Folgendes zu sehen: Wer einen Nichteintretensentscheid hat, der hat nach Hause zu gehen; das ist der Sinn. Er muss das Land verlassen, er muss abreisen. Er hat sich nicht in einer Nothilfestruktur einzunisten. Das ist nicht der Zweck der Übung, darum übernehmen wir auch keine Kosten für solche Nothilfestrukturen.
Das Gleiche gilt doch für diejenigen, die ein abgewiesenes Gesuch haben. Sie müssen das Land verlassen, sie sind illegal hier. Es ist doch ein Widersinn, ihnen Sozialhilfe zu geben. Für eine Familie, die hier ist - Vater, Mutter, zwei Kinder -, bezahlen wir dem Kanton pro Monat 4800 Franken. Das ist doch nicht in Ordnung - für einen, der illegal hier ist. Von der Arbeitsaufnahme bzw. vom Anreiz, Arbeit aufzunehmen, will ich gar nicht reden. Das muss ändern.
Nun können wir ja nicht mit 600 Franken einfahren. Die Nichteintretensentscheide fallen in kurzer Frist, innert Wochen; da ist die augenblickliche Heimreise zumutbar. Bei denjenigen, bei denen das Gesuch abgewiesen worden ist, kann man das nicht von einem Tag auf den anderen machen. Das sehen wir ein. Darum sehen wir für Fälle, die aktuell sind, 5000 Franken vor; die Kantone sind damit einverstanden. Die Kantone können dann mit diesen 5000 Franken machen, was sie wollen. Das ist jetzt nicht im Gesetz verankert, das nehmen wir dann in die Verordnung.
Der Ständerat hat diese 5000 Franken auch für alle Altfälle festgelegt, d. h. für diejenigen, die schon hier sind und einen rechtskräftigen Asylentscheid haben. Mit diesen 5000 Franken sind wir in Schwierigkeiten mit den Kantonen gekommen. Wir haben mit den Kantonen Verhandlungen geführt, und wir schlagen eine ausserordentlich grosszügige Regelung vor, die auch Ihre Kommission jetzt übernommen hat. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen mit den Kantonen. Wir schlagen ihnen einen Betrag von 15 000 Franken pro Fall vor. Was heisst das? Da hat der Kanton die Möglichkeit, einem Abgewiesenen aus der Gruppe der Altfälle entweder ein Jahr lang - noch ein ganzes Jahr lang, zwölf Monate! - Sozialhilfe oder sogar zwei Jahre lang Nothilfe zu geben. Das ist eine ausserordentlich grosszügige Regelung. Weil natürlich nicht alle diese Sozialhilfe oder Nothilfe brauchen, gibt es für Härtefälle usw. dann natürlich grössere Beträge.
Wenn gesagt worden ist, die kantonalen Sozialdirektoren möchten diese Regelung nicht, so ist das richtig. Die Sozialdirektoren möchten alles wie bisher: volle Sozialhilfe durch den Bund, und die Kantone setzen das um. Sie haben natürlich keinerlei Anreiz, die Leute dazu zu bewegen, heimzugehen, weil der Bund zahlt. Das ist keine Regelung! Ich muss Ihnen aber sagen: Die Justiz- und Polizeidirektoren haben diese Regelung ausdrücklich verlangt, denn in diesen Fällen - wenn Leute nicht nach Hause gehen - haben wir ausserordentlich schwierige Situationen.
Diese grosszügige Regelung schlägt Ihnen nun Ihre Kommission vor. Das macht für den Bund einen grossen Happen aus, das kann ich Ihnen sagen. Aber wir glauben, damit endlich diese Altfälle aufräumen zu können. Es ist eine ausserordentlich menschliche Regelung.
Nun komme ich zu Herrn Vischers Bemerkung, das sei eine Strafe. Das ist doch keine Strafe, wenn jemand widerrechtlich hier ist! Nehmen Sie mal den übrigen Ausländerbereich: Wenn jemand widerrechtlich hier ist, bekommt er doch nicht eine Sozialleistung, sondern er bekommt nichts. Er bekommt nicht einmal eine so grosszügige Nothilfe, wenn das Visum abgelaufen und er illegal da ist. Aber hier sagt man, das sei eine Bestrafung, wenn man jemandem Nothilfe gibt und wenn er nach Hause muss. Das ist keine Bestrafung, sondern wir geben ihm eine Überlebenshilfe; gemeint ist: für einige wenige Tage.
Es ist viel über andere europäische Länder gesprochen worden. Es ist tatsächlich nicht ganz einfach zu wissen, wie es jedes Land macht. Ich kann Ihnen sagen: Die Niederlande, Belgien und Luxemburg beschränken die staatlichen Leistungen für weggewiesene Asylsuchende, die nicht ausreisen, auf medizinische Notfälle. Das ist die Formulierung. Wahrscheinlich läuft das auch darauf hinaus, dass man jemanden nicht verhungern lässt. Aber es gibt keine Nothilferegelung, wie wir sie haben. Andere staatliche Leistungen erhalten diese Personen nicht mehr. Im Gegensatz dazu erhalten weggewiesene Asylsuchende beispielsweise in Frankreich, Kanada, Schweden, Finnland oder Dänemark die ordentliche Sozialhilfe bis zur Ausreise. In Norwegen ist es tatsächlich so, dass sie bisher für die ersten vier Wochen Nothilfe erhalten haben und dann nicht mehr; Norwegen hat sie aus den Strukturen genommen. Und jetzt ist eine neue Regelung in Arbeit.
Nun wird hier gesagt, ja, das sei ja furchtbar für Härtefälle, wo Leute krank seien oder nicht ausreisen könnten, schwangere Frauen zum Beispiel. Ein Teil davon fällt gar nicht unter diese Regelung. Sie werden vorläufig aufgenommen, weil sie eben nicht ausreisen können. Dann haben sie die volle Sozialhilfe, sie haben keine Nothilfe. Für die anderen [PAGE 1177] Härtefälle erhalten die Kantone einen Pauschalbeitrag. Sie können damit auch differenzierte Regelungen vornehmen, so, wie sie es wollen.
Nun zu den Minderjährigen: Minderjährige und Minderjährige sind zweierlei. Es tut mir Leid, Ihnen zu sagen: 17-jährige junge Männer, die einen Abweisungs- oder Nichteintretensentscheid erhalten, müssen das Land verlassen, obwohl sie 17-jährig sind oder mindestens sagen, sie seien 17-jährig. Wir haben seltsamerweise ausserordentlich viele 17-Jährige, weil es für sie ein Sonderstatut gibt. Die Ausreise ist ihnen auch zuzumuten. Für sie wollen wir keine andere soziale Regelung, weil es nicht einzusehen ist, warum ein 17-Jähriger aus seinem Land herreisen kann, aber nicht mehr sollte zurückgehen können.
Wir bitten Sie, dieser Regelung - es ist eine ganz wichtige Regelung - zuzustimmen, weil wir in Bezug auf abgewiesene Asylbewerber viel zu interessant sind. Wir sollten es nicht interessanter machen, in dieses Land zu kommen, als es notwendig ist. Darum bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen.