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Fehr Hans · Nationalrat · 2005-09-26

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-26

Wortprotokoll

Wir von der SVP-Fraktion plädieren dafür, dass es bei Nichteintretensentscheiden gemäss Artikel 44 nur noch Nothilfe gibt und dass wir diese Nothilfe generell auf Personen mit abgelehnten Gesuchen ausweiten. Nichteintreten bedeutet ja, dass offensichtlich keine Asylgründe vorliegen. Bei einem abgelehnten Gesuch muss ich Ihnen nicht weiter darlegen, was das beinhaltet.

Wir stellen fest: Fragen Sie doch einmal jemanden auf der Strasse, fragen Sie meinetwegen hundert Leute, fragen Sie: Soll bei jemandem, der offensichtlich keine Asylgründe hat, und soll bei jemandem, der ein rechtskräftig abgelehntes Asylgesuch hat, die Sozialhilfe einfach weiter funktionieren? Ich bin überzeugt, es werden Ihnen nahezu alle Leute sagen: Nein, natürlich nicht; es braucht eine Sanktion, sonst ist dieser Missstand mit der Zeit nicht mehr tragbar.

Auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Aufgrund der eingestellten Nothilfe bei Nichteintretensentscheiden ist in der Vergleichsphase 2004 und 2005 die Zahl der neuen Gesuche um über 40 Prozent zurückgegangen. Es wurde dann anfänglich behauptet - interessanterweise vor allem in sozialdemokratisch regierten Städten -, diese Leute seien nun gezwungen, in die Kriminalität auszuweichen. Interessanterweise ist dieses Gerücht in Zürich aufgetaucht, mit sozialdemokratischem Stadtpräsident, in Grenchen, mit sozialdemokratischem Stadtpräsident, und meines Wissens auch in Biel, mit sozialdemokratischem Stadtpräsident. Ich vermute dahinter eine gewisse Art von sozialdemokratischer Politik: etwas zu beweisen, das man gerne bewiesen haben möchte, auch wenn es nicht so ist. In Solothurn war es offenbar anders.

Die behauptete Zunahme der Kriminalität, des Abgleitens in die Kriminalität, hat erstens nicht stattgefunden, zumindest nicht spürbar, und zweitens wäre dieser Grund schlicht nicht akzeptierbar. Wenn jemand an Leib und Leben bedroht ist, dürfen wir doch nicht akzeptieren, dass er, weil wir ihm keine Sozialhilfe geben - quasi als Rechtfertigung -, in die Kriminalität abgleitet! Das Ziel ist in beiden Fällen - wenn jemand einen Nichteintretensentscheid erhält oder wenn sein Gesuch abgelehnt wird - die Ausreise. Da braucht es Massnahmen à la Nothilfe. Uns scheint das eine zwingende Logik zu sein.

Zum Schluss zwei Beispiele aus Nordeuropa: Norwegen gilt als äusserst humanitäres Land, als Land des Friedens und der Friedensarbeit, als Vorzeigeland im Bereich der Humanität. Norwegen hat folgende Regelung: Wer ein abgelehntes Gesuch hat, bekommt keinerlei Unterstützung mehr. Er bekommt keine Fürsorgegelder mehr, er bekommt keine Nothilfe, er bekommt nichts mehr, absolut nichts. Ein ähnliches Beispiel ist Dänemark, und wir wissen von unserem sympathischen südlichen Nachbarn Italien, dass dort ohnehin keine Sozialhilfe für Asylanten praktiziert wird. Alle diese Länder - Norwegen, Dänemark, Italien und andere - gelten als klassische humanitäre Länder, wo man die Menschenrechte praktiziert. Kein Mensch käme auf die Idee zu sagen, sie würden das nicht tun.

Ich bitte Sie: Lehnen Sie alle entsprechenden Minderheitsanträge ab; bleiben Sie auf dem Pfad der Tugend, wonach man Missbräuche erschweren und Verstösse ahnden muss. Ein Nichteintretensentscheid und ein abgelehntes Gesuch sollen höchstens noch zur Nothilfe berechtigen.