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Wyss Ursula · Nationalrat · 2005-09-26

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Seit einem Jahr besteht ein Sozialhilfestopp für diejenigen Personen, auf deren Asylgesuch gar nicht erst eingetreten wird. Sie, Herr Blocher, wollen den Sozialhilfestopp nun auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausdehnen. Das bedeutet, dass alle, die nach einem ordentlichen Verfahren abgewiesen werden, das oft monate- oder zum Teil jahrelang dauert - und wir wissen, dass es eben doch so lange dauert und es noch nicht in Sicht ist, dass sich das so schnell ändert, Herr Blocher -, ebenfalls von diesem Sozialhilfestopp betroffen sein würden. Ausnahmebestimmungen für Altfälle, für Verletzliche, d. h. für Kinder, für Familien, für Schwangere, für Minderjährige, die nicht begleitet werden, aber auch für Kranke, sind nicht vorgesehen. Selbst Bürgerkriegsflüchtlinge wären betroffen, indem sie nach Jahren in der Schweiz in ihr Heimatland zurückkehren müssten.

Herr Blocher, Sie begründen diese Verschärfung einmal mehr mit dem Argument des "Ansturms" von Asylbewerbern und der Welle von Asylanträgen, die ansonsten auf unser Land hereinbrechen würden. Aber bitte, hier schlagen Sie eine Massnahme vor, die in keinem anderen europäischen Land in dieser Härte so besteht. Sogar Ihr immer wieder herbeigezogenes Beispiel - die Niederlande, ein sehr repressives Land im Asylbereich - kennt Ausnahmen für Verletzliche. Man kann sich nun die Frage stellen, ob die Schweiz dennoch ihren eigenen repressiven Weg gehen soll. Man muss sich fragen, ob diese Massnahme irgendeinen gewünschten Effekt haben könnte.

Aus Ihrer Sicht, Herr Blocher, muss die Anzahl Asylanträge sinken. Nur seltsam, dass die Anzahl Asylanträge gegenüber den Sozialleistungen der jeweiligen Länder sehr resistent ist. Überall in Europa sind die Asylanträge zurückgegangen, ausser - ausgerechnet! - in Ihrem Beispiel Holland, wo sie zugenommen haben. Wir können die Effekte eines Sozialhilfestopps aber auch im Inland beobachten. Als vor einem Jahr der Sozialhilfestopp für Nichteintretensentscheide eingeführt wurde, versprach der Bundesrat, noch während drei Jahren ein sogenanntes Monitoring mit den Kantonen zusammen durchzuführen, um eben genau diese Folgen zu beobachten. Herr Blocher, die Folgen scheinen Sie nicht wirklich zu interessieren: Sie kommen jetzt schon, nach einem Jahr, mit dem nächsten Schritt, stramm vorwärts.

Wir schauen uns trotzdem mal diese Monitoringberichte an und sehen: Es gibt eigentlich drei Effekte, die sich heute schon abzeichnen: Erstens entstehen mehr Kosten in den Kantonen, zweitens hat die Kriminalität unter den Betroffenen - nicht dramatisch, aber doch leicht - zugenommen, und drittens - das ist, glaube ich, das Wesentliche - tauchen die Betroffenen vermehrt in städtischen Zentren einfach unter. Sie haben es in Ihrem Anfangsvotum selbst gesagt: Hier, in diesem Fall, äusserten sich die Kantone und die Städte nun wirklich kritisch und skeptisch gegenüber der vorgeschlagenen Massnahme. Sie haben nämlich heute schon Mühe mit der Umsetzung der Nothilfe bei Nichteintretensentscheiden, und es waren letztes Jahr immerhin 5000 Fälle. Mit dem Antrag, der Ihnen nun hier vorliegt, betrifft dieser Sozialhilfestopp dreimal so viele Personen, d. h. 15 000 Personen im Verhältnis zu 20 000 behandelten Gesuchen. Was da auf die Städte und auf die Kantone zukommen könnte, das können Sie sich vorstellen. Nicht von ungefähr haben Sie den Brief des Schweizerischen Städteverbandes erhalten, der uns entsprechend eindringlich gebeten hat, die Fürsorgeleistungen für bisherige und neue Asylbewerber beizubehalten.