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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-26

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Am vergangenen Wochenende hat uns das Schweizer Stimmvolk einen Vertrauensscheck ausgestellt, den wir jetzt einlösen müssen. Nebst unseren Beziehungen zur Europäischen Union und der Angst um den Arbeitsplatz haben auch migrationspolitische Aspekte eine wesentliche Rolle gespielt. Die Schweizerinnen und Schweizer erwarten von uns, dass wir im Asylbereich ihre Sorgen und Ängste ernst nehmen und rechtsstaatlich erlassene Entscheide auch vollziehen. Die vorliegende Teilrevision des Asylgesetzes trägt dieser Zielsetzung Rechnung.

Dieses Gremium befasst sich ab heute zum zweiten Mal mit der Teilrevision des Asylgesetzes, welches noch gar nicht so alt ist: Es ist am 1. Oktober 1999 in Kraft getreten und damit erst rund sechs Jahre alt. Obwohl die Asylgesuchszahlen in jüngster Zeit stetig gesunken sind, sind die Probleme im Asylbereich keineswegs gelöst. Sie haben sich verlagert: Waren es früher die hohen Gesuchszahlen, die unsere Kapazitäten an ihre Grenzen brachten, stehen heute Vollzugsprobleme im Vordergrund. Es nützt wenig, wenn wir die Verfahren beschleunigen, das Ergebnis aber nicht umsetzen können. Daher entspricht die Teilrevision des noch relativ neuen Asylgesetzes sehr wohl einem Bedürfnis. Der Vollzug der demokratisch erlassenen Gesetze ist ein Pfeiler unserer Rechtsstaatlichkeit. Ohne konsequente Umsetzung der Entscheide verkommt die Arbeit dieses Hohen Hauses zur reinen Makulatur. In diesem Sinne befasst sich die vorliegende Teilrevision des Asylgesetzes primär mit der Problematik des Vollzuges.

Nachdem wir in der Sondersession im Mai 2004 als Erstrat unsere Arbeit vertrauensvoll in die Hände des Ständerates gegeben haben, ist einiges passiert. Einerseits hat der Bundesrat neue Anträge in die ständerätliche Kommission getragen, andererseits hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates - und in der Folge auch der Ständerat - erhebliche Abweichungen von den Beschlüssen des Nationalrates in die Gesetzesrevision aufgenommen.

Wir haben es also in der vor uns liegenden Debatte mit vielen Differenzen zu tun, die dem erwähnten Ziel, nämlich einer Vollzugsverbesserung, Nachachtung verschaffen sollen. Die Kommission hat ihren Entscheid in Kenntnis der folgenden Berichte, Dokumente, Stellungnahmen und Unterlagen gefällt, die vor der ersten Kommissionssitzung vorlagen oder dann im Laufe der Kommissionsarbeit eingetroffen sind. Es waren dies: Berichte von Amnesty International, ein Brief von François Couchepin - ehemaliger Bundeskanzler -; eine Stellungnahme der "Zürcher Offensive - Frauen gegen Rechts"; eine Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes; ein Bericht von Alvaro Gil-Robles, Menschenrechtskommissar des Europarates; ein Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus; eine Petition des Nationalen Unterstützungskollektivs für Asylsuchende; ein Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe; ein Bericht des UNHCR; diverse Stellungnahmen und Berichte von Kantonen; ein Bericht zur illegalen Migration; Monitoringberichte über die Auswirkungen des Sozialhilfestopps bei Nichteintretensentscheiden; Stellungnahmen und Gutachten von Professor Walter Kälin; ein Schlussbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zur Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; ein Bericht des Bundesamts für Migration zu den Rückübernahmeabkommen und ein Papier vom 9. Mai 2005 mit Einzelheiten im Zusammenhang mit der Härtefallregelung.

Obwohl es sich um eine Differenzbereinigung handelt, wird die Beratung nicht ganz einfach sein. Wir haben es mit drei Gesetzen zu tun, die mehr oder weniger eng miteinander verflochten sind.

Da ist erstens das Ausländergesetz (AuG), über das wir nachher beraten werden. Es spielt auch bei der Teilrevision des Asylgesetzes eine wesentliche Rolle. Anlässlich der Sondersession und der Sommersession des vergangenen Jahres haben wir im AuG Beschlüsse gefasst, die vom Ständerat wieder gestrichen und in das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag), das jetzt geltende Gesetz, übertragen worden sind. Dies macht Sinn, wollte doch die Kleine Kammer gewisse Zwangsmassnahmen, die eng mit dem Asylbereich verflochten sind, in einem Zug mit der Beratung des Asylgesetzes behandeln. Das hat zur etwas verwirrlichen Situation geführt, dass der Ständerat Beschlüsse des Nationalrates im AuG aufgehoben, aber wieder in das alte Anag aufgenommen hat, wo wir sie nun finden und von wo sie später wieder ins AuG übertragen werden. Einige der so transferierten Bestimmungen haben auf ihrem beschwerlichen Weg durch die Instanzen eine inhaltliche Änderung erfahren, andere nur eine redaktionelle Anpassung, und wieder andere Bestimmungen haben bei der Rückkehr ins AuG eine neue Artikelnummer bekommen.

Das zweite betroffene Gesetz ist das alte Bundesgesetz vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Es spielt während der Beratung der Teilrevision des Asylgesetzes eine wichtige Rolle, da verschiedene Vollzugsmassnahmen nicht im Asylgesetz, sondern im Anag als Annexgesetz verankert werden; dies darum, weil das Anag das zurzeit noch geltende Recht darstellt und das AuG noch gar nicht in Kraft ist. Das Anag wird mit der Inkraftsetzung des neuen AuG aufgehoben. Es befindet sich also sozusagen in den letzten Zügen, muss aber noch eine Transferrolle übernehmen.

Das dritte betroffene Gesetz ist das Asylgesetz, durch dessen Teilrevision dieses Hin und Her verursacht wird. Obwohl gewisse Bestimmungen primär Asylsuchende betreffen, sind viele Vollzugsmassnahmen im Ausländerrecht enthalten. Dies aus der Logik heraus, dass Vollzugsmassnahmen nicht nur Asylsuchende, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer generell betreffen.

Fazit: Wir werden also in der Fahne Differenzen zum Ständerat finden, die wir inhaltlich bereits im Rahmen der Debatte beim Ausländergesetz als Erstrat beschlossen haben. Die Berichterstatter Ihrer Kommission werden Sie bei den einzelnen Differenzen laufend über diese Systematik orientieren. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, wird die Verwaltung dies bestimmt merken und korrigieren.

An dieser Stelle möchte ich es nicht unterlassen, den an dieser Gesetzesrevision beteiligten Personen aus der Verwaltung für ihre hochprofessionelle Arbeit, ihren Einsatzwillen und ihre Kompetenz zu danken. Ich denke, dass ich es auch im Namen der Kommission so formulieren darf.

Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie bei diesem "Ume und Äne" den Durchblick verlieren. Sie können es sich aber einfach machen und uns einfach alles glauben. Es empfiehlt sich, alle Differenzen konzeptionell zu bereinigen, also beispielsweise vorläufige versus humanitäre Aufnahme, Härtefallregelung, Ausdehnung des Fürsorgestopps als Block in sich geschlossen. Eine isolierte Betrachtung jedes Differenzartikels ist nicht sinnvoll, da es sich vielfach um redaktionelle Anpassungen als Folge eines konzeptionellen Entscheides handelt.

Um zu vermeiden, dass wir den gleichen Artikel mehrmals beraten, empfiehlt sich zudem, bei innerhalb eines Konzeptes redaktionell angepassten Artikeln gleichzeitig auch allfällige inhaltliche Änderungen zu behandeln, die über eine redaktionelle Anpassung an das entsprechende Konzept hinausgehen.