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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2005-09-26

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Sie erinnern sich noch, im Mai 2004 wandte sich nur ein kleiner Teil unserer Fraktion gegen das Eintreten auf die Asylgesetzrevision. Die Mehrheit wollte dem Gesetz eine Chance geben, sie wollte ebenso den Räten eine Chance zu einem fairen, humanitären, der Schweizer Tradition verpflichteten Asylgesetz geben. In der nationalrätlichen Schlussabstimmung verhielt sich unsere Fraktion wieder so und stimmte mehrheitlich zu. Dies zum einen, weil das Asylgesetz durch die Einfügung des Artikels für eine humanitäre Aufnahme in unserem Sinne verbessert worden war, zum anderen, weil wir uns vom Ständerat weitere Verbesserungen im Gesetz versprachen.

Sie wissen, dass es anders gekommen ist. Herr Bundesrat Blocher machte seine im Nationalrat geäusserte Absicht, er werde seine Sicht der Dinge in wesentlichen Punkten im Ständerat vorbringen, egal, wie der Nationalrat entscheide, wahr. Entgegen allen parlamentarischen Regeln unterbreitete er dem Ständerat neue Vorschläge - notabene samt und sonders Verschärfungen. Der Ständerat und leider auch unsere vorberatende Kommission folgten fast durchwegs diesen sogenannten "neuen Anträgen des Bundesrates", wie sie auf der Fahne betitelt sind.

Allein schon das bundesrätliche Vorgehen, das unsere parlamentarische Tätigkeit auf kaum zulässige Art und Weise verändert hat, ist Grund genug für die Rückweisung an den Bundesrat mit den von der Minderheit Bühlmann verlangten Aufträgen. Eine Denkpause ist für Bundesrat und Parlament aber auch aus inhaltlichen Gründen angebracht. Längst geht es bei dieser Revision nicht mehr um ein Feilschen und Austarieren von Verschärfungen und Erleichterungen für die Menschen, die zu uns kommen und um Asyl nachsuchen. Es geht nicht mehr um Nuancen, die den Vollzug des Gesetzes oder die Situation der Asylsuchenden in ihrem täglichen Leben bei uns erleichtern können. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um den Entscheid, ob wir auch im 21. Jahrhundert die humanitäre Tradition erhalten, pflegen, ja stärken wollen, oder ob wir ein Gesetz mit verfassungswidrigen, gegen Menschenrechtskonventionen und völkerrechtliche Vereinbarungen verstossenden Artikeln gutheissen wollen.

Der Ständerat hat sich in diesem Gesetz von seiner Funktion als juristisches und der Verfassung verpflichtetes Gewissen im Parlament verabschiedet. Die Mehrheit unserer Kommission hat sich ihm angeschlossen. Da hilft unsere Fraktion - wie übrigens schon im Ständerat - nicht mit. Immerhin haben wir die Experten bezüglich Verfassungsmässigkeit und EMRK-Tauglichkeit auf unserer Seite.

Es gilt daher für die Vorlage, die unseren Rat vor eineinhalb Jahren noch einigermassen passabel verlassen hat - unter anderem mit der Bestimmung über die humanitäre Aufnahme -: Zurück an den Absender! Wir fordern die Erarbeitung einer Zusatzbotschaft, die auf unsere Vorwürfe eingeht [PAGE 1152] und ein Gesetz vorschlägt, das die Asylbewerberinnen und -bewerber als Menschen wie Sie und mich behandelt.

Herr Bundesrat Blocher, Kolleginnen und Kollegen der Kommissionsmehrheit: Gehen Sie in sich, räumen Sie unsere Vorbehalte aus dem Weg, d. h. aus dem Gesetz. Wir wollen eine echte humanitäre Aufnahme. Wir wollen keine sinnlosen und teuren Haftmassnahmen, wir wollen keine systematische Diskriminierung von Asylsuchenden ohne Papiere. Wir wollen Rechtsschutz und Menschenwürde auch für Personen mit Nichteintretensentscheid. Wir wollen auch keine Kostenabwälzung vom Bund zu den Kantonen, zu den Gemeinden, zu den Angehörigen. Wir wollen auch keinen asylpolitischen Föderalismus.

Die SP-Fraktion wird sonst die Revision ablehnen und den Auftrag ihrer Basis aus der Delegiertenversammlung vom 17. September in Rapperswil umsetzen und wird dieses Gesetz mit einer Koalition des Widerstandes vors Volk bringen und mit ihm zusammen die Vorlage zum Scheitern bringen.