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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-09-26

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen. Ich verweise Sie bezüglich der von meiner Vorrednerin vorgebrachten Bedenken vor allem auf Artikel 17b Absatz 2, der besagt, dass der Betreffende auf Gesuch hin von der Bezahlung der Verfahrenskosten befreit werden kann, "sofern die Gesuch stellende Person bedürftig ist und ihre Begehren nicht zum vornherein als aussichtslos erscheinen".

Das ist die übliche Regelung. Erstens ist es üblich, dass Gebühren spätestens beim Wiedererwägungsgesuch entrichtet werden müssen. Immerhin ist vorher ein rechtskräftiger Entscheid gefällt worden. Zweitens entspricht Absatz 2 den Verfahren bei unentgeltlicher Prozessführung, wie das heute in den verschiedensten zivil- und strafrechtlichen Prozessen üblich ist.

Somit scheint uns, dass den Bedenken der Minderheit Roth-Bernasconi genügend Rechnung getragen worden ist. Die Definitionen der Bedürftigkeit und der Aussichtslosigkeit entsprechen gängiger Bundesgerichtspraxis; da gibt es unzählige Fälle, und die Bundesgerichtspraxis ist nicht sehr rigide, um es positiv auszudrücken. Andere haben den Eindruck, diese Praxis sei sehr grosszügig.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen; die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen so entschieden.

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