Lexipedia

Fehr Hans · Nationalrat · 2005-09-27

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27

Wortprotokoll

Unsere Minderheit will Artikel 14b Absatz 3bis streichen. Es geht dort um die vorläufige Aufnahme. Die Mehrheit will nach fünf Jahren die vorläufige Aufnahme in eine definitive Aufenthaltsbewilligung überführen. Der Inhalt des Antrages lautet: "Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, werden .... vertieft geprüft", und zwar unter Berücksichtigung gewisser Kriterien. Es geht also um die vertiefte Prüfung, selbstverständlich in der Absicht, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Wir bitten Sie vonseiten der Minderheit aus den folgenden Gründen, diesen Absatz 3bis zu streichen:

1. Bereits im Asylverfahren oder nach einem ablehnenden Entscheid gibt es ja die Härtefallregelung in Artikel 14 des Asylgesetzes. Die Kantone können gemäss diesem Artikel 14 Härtefälle melden. Diese werden dann im Bundesamt behandelt, das einen Entscheid fällt. Wir möchten keine Ausweitung dieses Artikels auf diesen Tatbestand. Der Härtefallartikel 14 genügt unseres Erachtens.

2. Wir wollen, dass jedes Jahr eine Überprüfung der vorläufigen Aufnahme stattfindet, so, wie das heute der Fall ist. Wir wollen an diesem System festhalten. Das ist vernünftig, es kann sich ja etwas ändern; so kann man das jedes Jahr wieder überprüfen.

3. Sie stellen selbst fest, dass Absatz 3bis von der Kommission beantragt wird; weder der Bundesrat noch der Ständerat haben das verlangt.

Ich glaube, das sind Gründe genug, um nicht einen zusätzlichen Rechtsanspruch zu schaffen, der eine bevorzugte Behandlung vorsieht.

Ich bitte Sie deshalb, Absatz 3bis zu streichen.

Fehr Hans · Nationalrat · 2005-09-27 | Lexipedia | Lexipedia