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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27

Wortprotokoll

Bei der Besetzung der Asylrekurskommission (ARK) müssen Sie von der Ausgangslage ausgehen, wonach der Nationalrat beschlossen hat, in allen Fällen nur Einzelrichter einzusetzen. Ich habe Ihnen damals gesagt, wir fänden das eine problematische Angelegenheit, denn es geht ja hier auch darum, zu entscheiden, ob jemand an Leib und Leben verfolgt ist und hier bleiben soll oder nicht. Dass man für diese Fälle allein Einzelrichter vorsieht, schien uns zu weit zu gehen. Darauf haben wir dem Bundesrat eine neue Lösung vorgeschlagen. Der Ständerat hat diese Lösung aufgrund einer Intervention der ARK dann differenziert, und das ist jetzt die Lösung des Ständerates. Die ARK findet das eine sehr zweckmässige Lösung. Man hat grundsätzlich den Einzelrichter; wo es eindeutig und klar ist, ist es ein einzelrichterlicher Entscheid. Wo es unklar ist usw., zieht er einen zweiten bei. Wenn sie sich nicht einig sind, gibt es eine Dreierbesetzung.

Wir glauben, dass hier eine bessere Lösung vorliegt als die, die der Nationalrat beschlossen hat. Auch der Missstand der heutigen Regelung, dass für alle Fälle eine Dreierbesetzung notwendig ist, auch dort, wo das nicht notwendig sein sollte, wird beseitigt.

Darum bitten wir Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, wobei wir auch mit der Fassung leben können, die die Mehrheit der Kommission beantragt hat.

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