Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-20

Wortprotokoll

Es geht hier vorerst um den Rückweisungsantrag. Ich werde mich daher zu diesem Verfahrensantrag äussern, ohne mich materiell mit der ganzen Problematik auseinander zu setzen. Ich kann dem Antrag Schmid Samuel, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, zustimmen. Ich knüpfe die Rückweisung jedoch ebenfalls klar an Auflagen.

Ich möchte folgende Hinweise machen: Die Kommission hat klare Bestimmungen für den Schutz des ungeborenen Lebens auszuarbeiten. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, deutlich zu machen, dass er den Schutz des Lebens im Allgemeinen und den Schutz des ungeborenen Lebens im Besonderen ernst nimmt. Zum Ausdruck gebracht werden muss auch die Überzeugung der Gesellschaft, dass das Ungeborene ein Lebensrecht hat und dass damit notgedrungen eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes der Mutter verbunden ist.

In diesem Zusammenhang ist es zwingend, die Frage des Schwangerschaftsabbruches auch im Lichte der neuen Bundesverfassung zu prüfen. Herr Kollege Hofmann hat eindrücklich auf diesen Bezug hingewiesen; auch im Votum von Herrn Schmid Samuel hat sich dies klar herausgeschält. Die juristischen Höhenflüge, die wir im Vortrag von Herrn Kollege Pfisterer Thomas hören durften, vermochten die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme meines Erachtens nicht zu lösen.

Es muss das Ziel sein, dahin zu wirken, dass die Schwangerschaftsabbrüche vermindert werden. Daher hat sich die Kommission auch eingehend mit dem Beratungsmodell, das die CVP vorgebracht hat, auseinander zu setzen. Dieses Beratungsmodell ist bisher in der ganzen Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch das einzige konstruktive Moment.

Mit vielen Fachleuten bin ich der Überzeugung, dass eine obligatorische Beratung dem ungeborenen Kind, aber auch der schwangeren Frau, helfen kann. Die Beratung, in die - wenn immer möglich - auch der Partner mit einzubeziehen ist, ist mit flankierenden Massnahmen zu verbinden, wie es auch Herr Schmid Samuel verlangt. Ein umfassendes Hilfs- und Präventionskonzept, das über die Zeit der Schwangerschaft und der Niederkunft hinausgeht, sollte in die im Rückweisungsantrag erwähnten gesetzlichen Bestimmungen Eingang finden.

In diesem Sinne kann ich dem Rückweisungsantrag zustimmen. Ich möchte aber betonen, dass die Anträge der Minderheit Epiney mit dieser Rückweisung ihre Gültigkeit nicht verlieren.

Noch ein Wort: Frau Leumann hat die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, eine schlechte Lösung durch eine andere schlechte Lösung zu ersetzen. Auch ich will dies nicht. Die Rückweisung an die Kommission gibt die Möglichkeit, tatsächlich eine bessere Lösung zu finden. Im Rahmen der Neuberatung durch die Kommission hat dann auch der Bundesrat die Möglichkeit, seine Stellungnahme und allenfalls einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Mutter und Kind" vorzubringen und zur Diskussion zu stellen.

Die Befürchtungen unseres Kommissionspräsidenten, das Ganze werde unverhältnismässig verzögert, teile ich nicht. Ich bin der Auffassung, dass die Kommission demnächst ihre Arbeiten wieder aufnehmen und die Stellungnahme des Bundesrates betreffend die Volksinitiative "für Mutter und Kind" mit einbeziehen kann.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag Schmid Samuel zuzustimmen.