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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich spreche hier nur zu Artikel 13a, zur Vorbereitungshaft, obwohl jetzt verschiedene Votanten die ganze Haftproblematik erwähnt haben.

Der Evaluationsbericht über die Zwangsmassnahmen ist hier im Zusammenhang mit Artikel 13a, Vorbereitungshaft, auch angesprochen worden. Ich werde nachher ausführlich kommentieren, wie er in der Kommission besprochen worden ist. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass die Verlängerung der Vorbereitungshaft von 3 auf 6 Monate in diesem Haus, von diesem Gremium, bereits vor einem Jahr beschlossen worden ist. In der Sondersession 2004 haben wir einen Antrag Wasserfallen unterstützt, der die Verlängerung von 3 auf 6 Monate verlangt hat. In diesem Haus ist diesem Antrag bereits zugestimmt worden. Ich bitte Sie, diesen Beschluss jetzt nicht wieder umzudrehen. Weil der Ständerat die meisten Zwangsmassnahmen mit der Asylgesetzrevision beraten hat, ist die Ausdehnung der Haftdauer im AuG vom Ständerat wieder gestrichen und ins Asylgesetz übertragen worden. Es ist etwas kompliziert, aber Sie können mir ruhig glauben, dass es so ist.

Ich bitte Sie, sich an den Beschluss zu halten, den Sie im Mai 2004 in diesem Haus gefasst haben.