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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2005-09-28

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Zu Herrn Studer: Ich glaube, wir gehen morgen zusammen das Amtliche Bulletin durch. Ich kann ihm z. B. zeigen, dass ich bei Artikel 23 ausführlich von der Minderheit und deren Überlegungen gesprochen habe. Aber wir können das morgen klären.

Bei diesem Artikel geht es um eine Ermessensfrage. Die Kommission des Ständerates und der Ständerat haben unsere ursprüngliche Fassung abgelehnt, und auch die Kommissionsmehrheit fand diesen Absatz jetzt problematisch. Es ist einmal problematisch, wenn Sie ihn so belassen, wie es unser Rat beschlossen hat. Aber das ist auch nicht das Anliegen der Minderheit Bühlmann. Wenn man ihn so belässt, wie wir ihn beschlossen haben, stellt sich z. B. die Frage, ob der Bund damit nicht in kantonales Submissionsrecht eingreift. Im von Frau Bühlmann erwähnten Artikel des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit heisst es nämlich ganz klar, dass die kantonale Behörde dann eingreifen kann. Das würde die Submissionsreglemente nicht tangieren.

Ich möchte aber doch noch sagen, dass das Problem bei diesem Artikel eigentlich darin besteht, dass Sie unter Umständen diejenigen bestrafen, die Sie nicht bestrafen wollen. Denn wenn Sie einen Arbeitgeber, z. B. einen Unternehmer, dafür bestrafen, und dieser Unternehmer geht pleite oder macht Konkurs, ist damit unter Umständen das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes für andere verbunden. Das waren die Erwägungen, die dazu geführt haben, dass man sich in der Kommission dem Antrag nicht anschliessen konnte.

Darüber hinaus will die Minderheit Bühlmann im Ausländergesetz einen Verweis auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit anbringen, d. h. eigentlich nichts anderes, als dass bei Schwarzarbeit das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit zum Tragen kommt. In diesem Sinne ist das ein Antrag, der nicht so wichtig ist. Es ist besser, man regelt das im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit und nicht im Ausländergesetz.