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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-28

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 23 geht es um den sogenannten "Schibli-Artikel"; ich sage dies, damit die [PAGE 1224] SVP-Fraktion weiss, dass das, woran ich hier festhalten will, ursprünglich aus ihren Reihen stammt.

Das Konzept des neuen Ausländergesetzes geht ja davon aus, dass von ausserhalb der EU nur noch Leute mit Qualifikationen in die Schweiz kommen sollen. Die persönlichen Voraussetzungen sind in Artikel 23 Absatz 1 so umschrieben: "Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit können nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte erteilt werden." Das ist das Konzept des Bundesrates.

Der Nationalrat hat in der ersten Lesung dem Artikel 23 einen Zusatz angefügt, der "und andere für spezifische Arbeiten benötigte Arbeitskräfte" lautet. Er hat das strenge Konzept, wonach nur noch qualifizierte Leute kommen können, etwas aufgeweicht, um damit flexibler auf Bedürfnisse auch des Arbeitsmarktes reagieren zu können und natürlich auch - das muss man einfach wieder einmal laut und deutlich sagen - um zu verhindern, dass Leute aus diesen Ländern nur als "sans-papiers" bei uns arbeiten können, also schwarz. Es scheint ja, wenn man die Schwarzarbeitssituation anschaut, tatsächlich einen Arbeitsmarkt für Leute von ausserhalb der EU in nichtqualifizierten Tätigkeiten zu geben. Mit Artikel 23 will man diesen Tatsachen ins Auge schauen. Man will einerseits die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und andererseits die Bedürfnisse von Personen aus Ländern von ausserhalb der EU berücksichtigen, die nicht zu den Qualifizierten zählen. Das ist etwas, was dem Status quo auch einigermassen Rechnung trägt.

Der Ständerat hat diesen Zusatz wieder herausgestrichen und will am Modell festhalten, welches nur für qualifizierte Personen aus dem Ausland gelten soll. Ich habe in der Kommission natürlich gehofft, dass Herr Schibli seinem ursprünglichen Antrag treu bleiben würde; leider hat er sich davon zurückgezogen. Deshalb habe ich den Antrag wieder aufgenommen, denn er dünkt mich wichtig, weil er dieses kleine Türchen offen lässt und etwas vom sturen Konzept abweicht, welches von ausserhalb der EU nur qualifizierte Leute zum Arbeitsmarkt zulassen will.

Ich bitte Sie: Bleiben Sie doch bei unserem ersten Beschluss; er war weise, er entspricht viel mehr den Tatsachen als die strenge Version des Bundesrates und des Ständerates. Deshalb sollten wir unbedingt auf unsere Version zurückkommen.