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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch im Namen des Bundesrates, den Mehrheitsantrag zu unterstützen. Ich weiss nicht, woher die Überzeugung kommt - es haben hier vor allem Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen gesprochen -, dass jemand, der ein Studium abgeschlossen hat, ein ganz besonders hochqualifizierter Mensch sei, der auf dem Arbeitsmarkt eine Sonderbehandlung brauche. Es freut mich, dass hier gesagt worden ist, dieser Artikel sei eingefügt worden, um unter anderem auch für meine ehemalige Firma hochqualifizierte Forschungskräfte zu beschaffen.

Da muss ich Ihnen sagen: Da täuschen Sie sich. Allein die Tatsache, dass jemand in der Schweiz studiert hat, genügt nicht, um zu sagen: "Jetzt gehört der zu den Vorzugskräften, die wir ausserhalb der Europäischen Union rekrutieren und die besonders gute Eigenschaften haben", und um zu sagen, diese Leute müssten eine Vorzugsstellung bekommen. Wenn sie sich gut integriert haben und die Sprache beherrschen und wirklich Spitzenkräfte sind, dann können sie in der Schweiz angestellt werden und werden gegenüber jemandem, der aus einem anderen Land kommt und z. B. die Sprache nicht beherrscht, natürlich auch bevorzugt werden. Ein Hochschulabgänger wird aber nur dann bevorzugt werden, wenn er besser ist. Wenn der andere besser ist, wird man eben den anderen vorziehen.

Dass jemand das ganze Leben lang das Recht haben soll, in der Schweiz eine Stelle anzutreten, allein weil er in der Schweiz studiert hat, ist mit dem Konzept, das wir haben - da hat Frau Wyss Recht -, unvereinbar. Wir sehen jetzt vor, dass alle Personen aus den EU-Mitgliedstaaten gegenüber den Schweizern gleichberechtigt sind. Mit den Übergangsbestimmungen ist dies noch beschränkt, nachher betrifft es dann alle. Aber ausserhalb der Europäischen Union rekrutieren wir nur noch Arbeitskräfte, die eben besondere Qualifikationen haben, Spezialisten sind, besser sind als die, die man auf dem europäischen Markt findet. Jene, die eine Hochschule in der Schweiz absolviert haben, gehören nicht automatisch hierzu.

Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, hat der Ständerat mit Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe gter eine Bestimmung eingefügt, wonach Personen, die in der Schweiz ein Studium abgeschlossen haben, eine gewisse Vorzugsbehandlung zugestanden wird, wenn ihre Tätigkeit von "hohem wissenschaftlichem Interesse" ist. Aber automatisch sollten Sie keinen solchen Freipass geben. Damit würden Sie auch in der Schweiz für Hochschulabgänger Privilegien gegenüber anderen schaffen. Das dürfen Sie nicht tun.

Darum bitten wir Sie, Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d zu streichen. Die Bestimmung ist ein Einbruch in das duale System, und erst noch ein sehr ungerechter, weil Sie damit Hochschulabsolventen, die schon den Vorzug haben, dass sie in der Schweiz gratis - oder mehr oder weniger gratis - studieren können, automatisch einen Freipass für den Arbeitsmarkt geben.

Ich muss Ihnen sagen: Weder Amerika noch Kanada, noch irgendein anderes Land kennt eine solche Bestimmung. Ein Studium in Amerika bringt keine bevorzugte Behandlung auf dem Arbeitsmarkt: Hochschulabsolventen brauchen eine Green Card, sie brauchen eine Bewilligung, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er diese hochqualifizierte Kraft braucht. Das sollte bei uns auch so bleiben.

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